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Unter der Lupe Beschlüsse zur schrittweisen Lockerung der Corona-Einschränkungen

Gestern Nachmittag fand eine Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef/innen der Länder statt, in der sie eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie vereinbarten.

Nicht alle können mit den Ergebnissen zufrieden sein, denn ein Großteil der Maßnahmen bleibt vorerst bestehen: Messen, Konzerte und andere Großereignisse bleiben bis mindestens Ende August untersagt.

Wie lange wird es noch so bleiben?Die menschenleere Münchener Fußgängerzone an einem Samstag zur besten Geschäftszeit –

Restaurants, Cafés, Clubs, auch Fitnessclubs sowie größere Geschäfte bleiben noch mindestens zwei weitere Wochen (bis 3. Mai) geschlossen. Das gilt auch für Friseure – wobei diese unter den zwangsläufig in körperlicher Nähe erbrachten Dienstleistungen noch privilegiert sind, andere müssen wahrscheinlich noch länger warten.

Bei manchen dieser Betriebe ist die Frage, ob sie nach der Krise noch einmal öffnen werden. Wenn man durch die Städte geht, ist so manche Leuchtschrift bereits abgenommen und das Interieur ist ausgeräumt.

Beschlüsse im Detail

Wir haben den Beschluss von Bund und Ländern (hier im Original) unter die Lupe genommen und geben im Folgenden die wichtigsten Passagen für euch wieder. Bitte beachtet, dass es sich um gemeinsame Rahmbedingungen handelt. Markus Söder hat für Bayern, das von der Krise besonders betroffen ist, angekündigt, dass er manchen Beschluss enger auslegen will (vergleiche dazu unten "Besonderheiten in Bayern"). Armin Laschet wird in NRW das eine oder andere wohl früher lockern.

Vieles bleibt unverändert: "Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die  begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona- Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden."

Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus diesen früheren Beschlüssen

"(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  1. Ausdrücklich nicht geschlossen, sondern ggf. auch Sonntags geöffnet unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen bleibt:
    • Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,
    • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
    • Tankstellen,
    • Banken und Sparkassen, Poststellen,
    • Reinigungen, Waschsalons,
    • der Zeitungsverkauf,
    • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
    • Großhandel.
  2. Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
  3. Dienstleistungsbetriebe können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, jedoch bleiben Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (mit heutigem Beschluss mit Ausnahme von Friseuren) geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  4. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
  5. Für den Publikumsverkehr geschlossen sind
    • Gastronomiebetriebe. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
    • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte (soweit im Beschluss vom 15.04. nicht explizit anders geregelt), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
    • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
    • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • Outlet-Center
    • Spielplätze.
  1. Verboten sind
    • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
    • Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
  2. Weiterhin zu erlassen sind
    • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
    • In den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot mindestens für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben
    • Auflagen für Hotels (nur Geschäfts- kein Tourismusbetrieb), das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und - hinweise"

Geschäfte bis 800 m2 Verkaufsfläche sowie Buch-, Fahrrad- und Kfz-Händler dürfen wieder öffnen

"Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • alle Geschäfte bis zu 800 m2 Verkaufsfläche
  • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen."

Friseure dürfen als erste Dienstleister mit körperlicher Nähe wieder öffnen

"Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen."

Keine Messen, Konzerte bis mindestens Ende August

Es war zu erwarten und trotzdem ist es für alle in der Veranstaltungswirtschaft und den vielen davon abhängigen Berufen eine bittere Nachricht: "Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt."

Touristische Reisen bleiben weiterhin unmöglich

"Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich."

Sicheres Arbeiten im Unternehmen oder bevorzugt im Home office

"Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.

Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen."

Kinderbetreuung und Schulen

Für Eltern kleiner Kinder bitter: Zunächst können erst mal nur Schüler/innen der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge wieder in die Schule gehen und auch erst ab dem 4. Mai.

"Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann."

Es bleibt zu hoffen, dass die Notbetreuung kleinerer Kinder erweitert wird, so dass zum Beispiel alleinerziehende Eltern und andere besonders Betroffene auch wieder bei der Kinderbetreuung unterstützt werden.

Kontaktverbot besteht weiter

"Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert."

Besonderheiten in Bayern

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz heute Mittag

In Bayern wird die Lockerung etwas länger dauern: Am 20. April dürfen lediglich Baumärkte, Gärtnereien etc. wieder öffnen, die im übrigen Bundesgebiet schon bisher durchgängig öffnen konnten.

Läden mit über 800 m2 Fläche dürfen im Freistaat erst eine Woche später als im Bund wieder aufmachen, nämlich am 27. April. Das gilt auch für Buchhandlungen, Fahrrad- und Kfz-Händler (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).

Voraussetzung ist bei allen Lockerungen ein Hygienekonzept. Dazu gehört das Tragen einer "Alltags-" bzw. "Communitymaske" und eine Zugangsbeschränkung auf einen Besucher pro ca. 20 m2 Verkaufsfläche. Ein Geschäft mit 800 m2 Fläche dürfte also maximal 40 Kunden einlassen.

Der Grund dafür, größere Läden und Einkaufszentren noch nicht zu öffnen, ist das Gedränge, das dadurch in den Fußgängerzonen und Shopping Malls entstehen könnte.

Ab 4. Mai dürfen dann wie im übrigen Bundesgebiet Friseure und Fußpflegepraxen wieder ihren Betrieb aufnehmen.

Söder spricht ausführlich über die Gastronomie und will unter anderem ermäßigte Umsatzsteuer

Weiterhin geschlossen bleiben Restaurants und Hotels (außer für Geschäftsreisende), da Abstandsgebote und Mundschutz hier nicht praktikabel wären. Söder sagte, er habe die leise Hoffnung, dass eine Öffnung ab Pfingsten (Ende Mai/ Anfang Juni) wieder möglich sein könnte.

Den schwer betroffenen Gastronomen will er offenbar mit zusätzlichen finanziellen Hilfen entgegenkommen. Bayern wird sich für eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent auch für die Übernachtungen einsetzen.

Großveranstaltungen bleiben wie im Bundesgebiet bis mindestens Ende August verboten. Für das Oktoberfest sei er sehr skeptisch. Die finale Entscheidung soll innerhalb der nächsten zwei Wochen getroffen werden.

Skeptisch ist er auch in Bezug auf die Möglichkeit von Urlaubsreisen nach z.B. Spanien, Italien, Frankreich oder in die Türkei. Statt dessen rechne er auf einen Run auf den Urlaub in Bayern, vielleicht ein Trostpflaster für die heimischen Gastronomen.

Schulen werden nur sehr allmählich geöffnet und später als im übrigen Bundesgebiet: Am 27. April für Abschlussklassen, ab 11. Mai für Klassen im Jahr vor der Abschlussprüfung. Grundschulen und Kitas bleiben vorerst zu. Die Notfallbetreuung für Alleinerziehende und andere besonders betroffene Eltern soll massiv ausgebaut werden.

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