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Update Zweiter Lockdown Außerordentliche Wirtschaftshilfe für von temporären Schließungen betroffene Selbstständige

(Update vom 28.10.20, 19:25 Uhr) Heute hat die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, die vom 2. bis 30. November 2020 gelten sollen.

Die Beschlüsse wurden heute zwischen 17:30 und 18.30 Uhr in einer Pressekonferenz begründet. Mit dem 2. Lockdown sind auch erneut Schließungen von Betrieben verbunden. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

In einer Pressekonferenz mit Michael Müller und Markus Söder hat Angela Merkel die beschlossenen Maßnahmen begründet
  • Kontaktbeschränkungen bis maximal zwei Hausstände, wobei auch aus zwei Hausständen nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen dürfen
  • Untersagung von touristischen Übernachtungsangeboten
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen (u. a. Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios)
  • Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen
  • Schließung von Gastronomiebetrieben (außer Lieferung und Mitnahme von Speisen), allerdings nicht von Betriebskantinen
  • Schließung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege (mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen und Friseurbetrieben)
  • Einzelhandelsbetriebe sollen mit Schutzmaßnahmen offen bleiben (u. a. nur ein Kunde je 10 qm Fläche)
  • Schulen und Kindergärten sollen mit Schutzmaßnahmen offen bleiben
  • Den Arbeitgebern sollen weitere Pflichten im Arbeitsschutz auferlegt werden
  • Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen sollen verbessert und verlängert werden

Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse ist Ländersache, wobei alle Bundesländer zugesagt haben, die Regeln weitgehend einheitlich umzusetzen.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für von Schließungen Betroffenen, auch für Soloselbstständige

Für die "von den temporären Schließungen erfassten" Selbstständigen (und damit sind laut Pressekonferenz explizit auch Soloselbstständige gemeint) soll es eine außerordentliche Wirtschaftshilfe geben, die im Rahmen der Überbrückungshilfe ausgezahlt wird. Die Regelung hat erstmals den Charakter einer Entschädigung, offenbar fürchtet die Regierung ansonsten eine Klagewelle der betroffenen Unternehmen.

Hierzu und zu den weiteren Konsequenzen für Unternehmen heißt es auf Seite 4 der schriftlichen MPK-Beschlüsse, die auch viele weitere Details enthält:

"11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.

12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch."

Keine Aussagen zu einem Unternehmerlohn / viele Fragen offen

Laut Pressekonferenz haben die Minister Altmaier und Scholz den Auftrag erhalten, noch im Verlauf dieser Woche Details der geplanten "außerordentlichen Wirtschaftshilfe" zu vereinbaren. Zu den Plänen für einen Unternehmerlohn wurde nichts gesagt, wobei eine Erstattung der Umsatzdifferenz gegenüber dem Vorjahr für die vom Lockdown betroffenen Branchen und bezogen auf den Monat November eine deutlich großzügigere Regelung bedeuten würde, als ein pauschaler Unternehmerlohn von bis zu 1.180 Euro. In Bezug auf den Beschluss bleiben wichtige Fragen offen:

  • Wenn die Differenz zum Vorjahresumsatz erstattet wird: Bleiben dann die ihnen gegenüberstehenden Betriebskosten ohne Anrechnung?
  • Welche Branchen fallen genau unter die Regelung? Was ist zum Beispiel mit Seminaren, Trainings und anderen geschäftlichen Veranstaltungen?
  • Wie wird Selbstständigen geholfen, die schon bisher und auch nach dem Lockdown weiterhin von Einschränkungen wie etwa Veranstaltungsverboten betroffen sind?
  • Nach welchen Regeln wird der Vorjahresumsatz ermittelt? Wie wirken sich z.B. verzögerte Zahlungen aus?
  • Reichen die vorhergesehenen 10 Milliarden Euro? Was geschieht, wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist?

Update zu Unternehmerlohn: Olaf Scholz will für Umsatzausfall während des zweiten Lockdown entschädigen

Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler Olaf Scholz;

(Update vom 28.10.20, 14.00 Uhr) In ihrem Corona-Ticker schreibt die Bild-Zeitung, Olaf Scholz sei bereit, kleine Betriebe während des anstehenden zweiten Lockdown zeitlich begrenzt mit bis zu 75 Prozent des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vorjahresmonat zu unterstützen, größere Betriebe sollen bis zu 70 Prozent vom Staat ersetzt bekommen. Laut Bild soll es "keine besonderen Nachweispflichten" geben. Dafür rechnet er mit Kosten von sieben bis zehn Milliarden Euro für einen Monat Lockdown.

Söder zahlt "Künstlern" ab Oktober 1.180 Euro und fordert Unternehmerlohn auch für andere Branchen

Markus Söder in der heutigen Pressekonferenz

(Beitrag vom 28.10.20) Nachdem sich Wirtschaftsminister Altmaier in einer Pressekonferenz letzten Donnerstag für einen Unternehmerlohn ausgesprochen hat, hat dies heute nun auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder getan:

In einer Pressekonferenz hat er über die Ergebnisse der heutigen Kabinettsitzung der bayerischen Landesregierung Folgendes gesagt (Hervorhebung durch uns):

Bei Minute 14:00 "Wir übernehmen jetzt das Soloselbstständigen-Programm der Kultur, das auch Baden-Württemberg genauso hat."

Bei Minuten 15:00: "Wir werden auch noch Zusatzhilfen für die Wirtschaft brauchen.

Das Thema Soloselbstständige darf nicht nur beim Thema Kultur gelöst werden, es muss auch mit einem fiktiven Unternehmerlohn für alle Bereiche der Solo-Selbstständigen und Erwerbstätigen sein.

Das betrifft den ganzen Gastrobereich, das betrifft den Bereich der Eventbranche, weil es ist relativ absehbar, wer wieder am stärksten betroffen sein wird, nämlich die Bereiche, wo die meisten Kontakte stattfinden werden.

Hinzu muss man noch sagen: Und wir müssen bei der Überbrückungshilfen noch mal als zusätzliches Kriterium das Wort Lockdown einführen. Sollten Lockdowns oder Shutdowns oder Runterfahren passieren, muss das als zusätzliches Kriterium bei allen Wirtschaftshilfen noch mal zum zentralen Kriterium gemacht werden."

Ab Oktober 1.180 Euro für Selbstständige in Kunst und Kultur

Die Aussagen Söders sind etwas verwirrend, denn das Programm Baden-Württembergs richtet sich an alle Soloselbstständigen, nicht nur Künstler. Laut Süddeutscher Zeitung sollen die angekündigten neuen Corona-Hilfen in Bayern sich tatsächlich nur auf Selbstständige in Kunst und Kultur beziehen, worunter nicht nur Künstler, sondern etwa auch selbstständige Bühnentechniker fallen sollen.

Die Hilfe soll bis zu 1.180 Euro pro Monat "als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns" betragen und ab Oktober zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes bezahlt werden, mit der bisher nur fortlaufende Betriebskosten wie die Büromiete gefördert werden. Auch das Volumen von "nur" 40 Millionen Euro bis Jahresende, was 11.300 Antragstellern entspricht, spricht dafür, dass hier nicht alle Soloselbstständigen gemeint sind.

Bund soll Unternehmerlohn für andere Branchen bezahlen

Wenn Söder eine Minute später sagt, dass zusätzliche Hilfen für die Wirtschaft benötigt würden und einen fiktiven Unternehmerlohn für alle Bereiche fordert, erinnert das an die Argumentation Altmaiers in der Pressekonferenz letzte Woche. Offenbar soll die Förderung der anderen Branchen aus Bundesmitteln erfolgen.

Das Timing von Söders Rede am Tag vor dem Treffen der Ministerpräsidenten im Kanzleramt deutet darauf hin, dass es morgen zu einem entsprechenden Beschluss kommen könnte oder zu einer Aufforderung an das Bundeskabinett, ein entsprechendes Gesetz zu entwickeln. Wir drücken die Daumen dafür!

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