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Für erfolgreiches Engagement gegen Abmahnmissbrauch Vera Dietrich für Werner-Bonhoff-Preis 2021 nominiert

Unser Mitglied – und inzwischen auch unsere Mitarbeiterin – Vera Dietrich wurde für den mit 50.000 Euro höchstdotierten deutschen Wirtschaftspreis nominiert:

Seit 2006 wird der Werner-Bonhoff-Preis an Unternehmerinnen und Unternehmer vergeben, die gegen die überbordende Bürokratie in Deutschland ankämpfen und durch ihr Engagement über ihren eigenen, konkreten Fall hinaus Verbesserungen vorangebracht haben.

Mit Bundestagspetition "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" erreicht

Das trifft für Vera nun ganz sicher zu: Als Online-Händlerin wurde sie Opfer eines zweifelhaften Vereins, der kleinste Fehler in ihrem Shop zum Anlass nahm, sie abzumahnen und in Gerichtsprozesse zu verstricken. Im Gegensatz zu anderen Betroffenen, ließ sie sich nicht einschüchtern und unterschrieb keine Unterlassungserklärung – mit der sich die Abgemahnten zu hohen Strafzahlungen bei weiteren "Vergehen" verpflichten, die so allgemein gefasst sind, dass sie sie kaum vermeiden können.

Sie startete vielmehr im Frühjahr 2018 eine Bundestagspetition, die zu großem Medienecho führte und 25.000 Mal mitgezeichnet wurde. In der Folge verabschiedete die Bundesregierung im Dezember 2020 das "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs", das die finanziellen Anreize von Abmahnungen einschränkte und strengere Anforderungen an die Klagebefugnis der Abmahnanwälte und -vereine stellt. Wenn das Gesetz nach einer Übergangsfrist voll wirksam wird, werden hoffentlich viele Kleinstunternehmer, Solo- und Teilzeitselbstständige, welche sich unseriöse Abmahner vorzugsweise als Opfer suchen, besser geschützt, so dass kleine Fehler nicht sofort die gerade erst mit viel Herzblut aufgebaute Selbstständigkeit gefährden.

Drei weitere Nominierte

Vera ist allerdings nicht die einzige Nominierte: Neben ihr sind auch der Diplom-Ingenieur Holger Laudeley aus Ritterhude in Niedersachsen, die examinierte Pflegefachkraft Thomas Müller aus Koblenz und der Woll-Unternehmer Marco Scheel aus Teplitz in Mecklenburg-Vorpommern für den Preis benannt. Wir stellen euch die Kandidat/innen im Folgenden vor.

Die Bekanntgabe des Gewinners bzw. der Gewinnerin erfolgt – wenn Corona keinen Strich durch die Rechnung macht – in feierlichem Rahmen am 2. September 2021 in Berlin. Dann werden wir auch erfahren, wer den Bonhoff-Preis 2020 gewonnen hat, denn die Preisverleihung musste letztes Jahr aufgrund der Pandemie abgesagt werden.

Wir drücken die Daumen für Vera!

Natürlich drücken wir alle ganz fest Vera Dietrich die Daumen. Sie wäre, würde sie den Preis gewinnen, nach Tim Wessels (2013) und Christa Weidner (2016) bereits das dritte aktive VGSD-Mitglied unter den Preisträgern. Während ihre drei männlichen Mitnominierten Arbeitgeber sind, steht Vera für die Solo- und Teilzeitselbstständigen, die uns ganz besonders am Herzen liegen – zugleich profitieren auch viele kleine und große Unternehmen von dem von ihr initiierten Gesetz.

Wir haben Veras unglaublich zielstrebiges und gut durchdachtes Engagement in den letzten Jahren immer wieder aus nächster Nähe erlebt und viele von uns sind Nutznießer der von ihr seither erzielten politischen Erfolgen, etwa bei der Verdienstausfallentschädigung für selbstständige Eltern während der Corona-Krise.

Mitbewerber haben gute Chancen

Die Verleihung des Preises an Vera Dietrich wäre also hochverdient. Allerdings hatte die Stiftung sich bei der Auswahl ihrer Preisträger zuletzt auf Unternehmer mit Mitarbeitern konzentriert, so dass auch Veras Wettbewerber gute Chancen haben dürften.

Natürlich liegt uns auch Thomas Müllers' Engagement für Rechtssicherheit beim Einsatz von selbstständigen Pflegekräften sehr am Herzen und vor dem Hintergrund der Klimakrise teilen wir das Unverständnis darüber, dass Energieriesen wirksame Lösungen wie die von Holger Laudeley behinderten.

Etwas überraschend und schade finden wir, dass keine/r von denen, die sich während der Corona-Krise mit viel Einsatz für weniger bürokratische Hilfen engagiert haben und weiterhin engagieren, nominiert wurde.  Es ging hier ja weniger um eine Förderung als um eine Entschädigung für ein Berufsverbot, deren bürokratische Ausgestaltung eine effektive Hilfe verhinderte. Hier ist allerdings zu bedenken, dass die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Preis bereits Ende 2020 endete.

Unabhängig davon, wer den Bonhoff-Preis 2021 letztlich erhält: Wir freuen uns RIESIG über die Nominierung und die damit verbundene Anerkennung von Veras Engagement.

Die Nominierten: 1) Vera Dietrich: Abmahnmissbrauch verhindern

(Hier der offizielle Vorstellungstext der Stiftung:) Abmahnungen aus reinem Gewinnstreben sorgten dafür, dass sich insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sahen. Vera Dietrich, Online-Händlerin aus Bonn, hat mit ihrem Wirken maßgeblich dazu beigetragen, dass der Gesetzgeber das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ im Dezember 2020 verabschiedete, das die finanziellen Anreize für Abmahnungen einschränkt und strengere Anforderungen an die Klagebefugnis der sog. Abmahner stellt.

Zur ausführlichen Fallbeschreibung der Stiftung

2) Thomas Müller: Freiberuflicher Einsatz von Pflegefachkräften

Er unterstützt mit seinem Koblenzer Pflege-Start-Up curassist GmbH examinierte Pflegefachkräfte dabei, freiberuflich Fuß zu fassen. Denn für zahlreiche qualifizierte Pflegekräfte war ihr erlernter Beruf in Anstellungsverhältnissen aufgrund schlechter Rahmenbedingungen nicht mehr möglich auszuüben. Sie fehlen aber dringend am Arbeitsmarkt. Die notwendige förmliche Zulassung zur freiberuflich tätigen Einzelpflegefachkraft bereitet jedoch bürokratische Probleme, weil die gesetzlichen Vorgaben von den einzelnen Kranken- und Pflegekassen unterschiedlich umgesetzt werden. Mit seinem Unternehmen leistet Herr Müller nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Behebung des seit Jahren bestehenden Fachkräftemangel in der Pflege, sondern macht gleichzeitig Verbesserungspotenziale sichtbar.

Zur ausführlichen Fallbeschreibung

3) Holger Laudeley: Balkonkraftwerke für die Steckdose

Der Diplom-Ingenieur aus dem niedersächsischem Ritterhude war einer der ersten, der „Balkonkraftwerke für die Steckdose“ in Deutschland auf den Markt brachte. Obwohl die EU bereits 2013 alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet hat, den Ausbau der Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie zu erleichtern, musste der Unternehmer viele Widerstände überwinden, bis die rechtliche "Grauzone" der Mini-Anlagen geklärt war. Durch seine Pionierarbeit und sein beharrliches Ringen mit der Bürokratie hat Herr Laudeley als einer der wesentlichen Akteure dabei geholfen, interessierten Bürgern ein praktisches Angebot machen zu können, durch ihr eigenes Balkonkraftwerk unkompliziert Solarenergie zu gewinnen und damit einen Teil ihres Strombedarfes selbst zu decken.

Zur ausführlichen Fallbeschreibung

4) Marco Scheel: Umbau zweier ehemaliger Ställe

Der Jungunternehmer produziert in Teplitz (Mecklenburg-Vorpommern) regional nachhaltige Funktionskleidung aus Wolle von Pommernschafen. Um die Produktion auszuweiten, will er zwei ehemalige Ställe, die sich auf seinem Grundstück befinden, unter Erhaltung der Bausubstanz sanieren und umnutzen. Mit diesem Vorhaben stößt er jedoch auf für ihn unerwartete, erhebliche Hürden in der Verwaltung. Der aktuelle Fall verdeutlicht die häufig auftauchenden Probleme, wenn praxisorientierter Unternehmergeist auf gewachsene Verwaltungskultur trifft und wie schwierig es sein kann, die widerstreitenden Interessen in Einklang zu bringen.

Zur ausführlichen Fallbeschreibung

Bewirb dich für den Bonhoff-Preis 2022

Als Selbstständige/r bist du in viel größerem Maße mit Bürokratie, Zwangsabgaben und Rechtsunsicherheit konfrontiert als Angestellte und Verbraucher. Entsprechend unseres Leitbilds wollen wir beim VGSD der attraktivste Ort sein für Selbstständige, die sich wirkungsvoll für andere Selbstständige engagieren wollen. Gerne unterstützen wir dich also in deinem Engagement.

Falls du bereits aktiv geworden bist und gegen die überbordende Bürokratie in unserem Land angekämpft hast: Bewirb dich (bis spätestens 31.12.2021) für den Bonhoff-Preis 2022 und dokumentiere dazu deinen Kampf mit der Bürokratie in der Fallsammlung der Bonhoff-Stiftung. Das ist ganz einfach: So bewirbst du dich bei der Bonhoff-Stiftung.

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