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Dany Rau Richter sieht keine Existenzgefährdung aufgrund des faktischen Berufsverbots durch die Corona-Verordnungen

Dany Rau hat seit Beginn der Pandemie kaum mehr die Möglichkeit, seine Arbeit zu erledigen.

(Beitrag vom 03.12.21) Erste Urteile sind gefällt, aber der Weg geht steinig weiter: Produktionsleiter Dany Rau hat mit Hilfe seines Anwalts bislang elf Klagen in zehn Bundesländern eingereicht, um für sein faktisches Beschäftigungsverbot seit Beginn der Corona-Pandemie entschädigt zu werden und damit auch einen Präzedenzfall für die vielen anderen Betroffenen zu schaffen. Seine persönliche Situation bleibt derweil – wie für zahllose andere Selbstständige auch – dramatisch: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist klar, dass er auch auf unaufsehbare Zeit weder Jobs noch Einkommen haben wird. Ist seine Existenz dadurch gefährdet? Der zuständige Richter aus Neumünster sieht das keineswegs so.

"Eine Existenzgefährdung kann erst dann anerkannt werden, wenn der Kläger obdachlos auf der Straße leben muss!“: Mit diesem Satz kommentierte er bei Danys Verfahren gegen das Land Schleswig-Holstein den Punkt "Existenzgefährende Situation durch die Tätigkeitsverbote“, erzählt Dany. Diese Worte sind Hohn in den Ohren hunderttausender Selbstständiger, die in der Pandemie gezwungen waren, für ihren Lebensunterhalt auf ihre Altersvorsorge zurückzugreifen.

"Nur eine kurze Angelegenheit"

Das Verfahren in Neumünster war Danys bisher zweites, und zwar leider mit vorerst negativem Ausgang: Sowohl das Amtsgericht in Neumünster als auch das Berliner Landgericht hatten Danys Klagen im September in erster Instanz abgewiesen. Während der Richter in Neumünster durch oben genannten Satz die prekäre Lage der Selbstständigen herunterspielte, hatte der Richter in Berlin noch vor Beginn der Verhandlung Dany zufolge erklärt, dass die Verhandlung eine „nur kurze Angelegenheit“ werde. Das Protokoll der 45-minütigen Verhandlung umfasst drei Zeilen. In beiden Verfahren ist Dany Rau gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Augustin bereits in Berufung gegangen.

In einer Stellungnahme hat das Niedersächsische Landesamt an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wiederum ausdrücklich bestätigt, dass eine existenzbedrohende Situation infolge der Coronaverordnung auftreten kann. "Das steht in absolutem Gegensatz zu den Äußerungen des Richters in Neumünster“, sagt Dany.

Ein Fall - für wen eigentlich?

Was andere Verfahren betrifft, herrscht immer noch Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte. Klagen in Thüringen, Niedersachsen und Baden-Württemberg werden weiterhin zwischen Landgerichten und Verwaltungsgerichten hin- und hergeschoben. Es ist zu vermuten, dass den Gerichten nicht an einer schnellen Klärung gelegen ist. Im Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg wurde eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen den Verweis vom Verwaltungsgericht an das Landgericht Stuttgart eingereicht. Damit liegt diese bei der höchsten Instanz im Verwaltungsrecht.

Bemerkenswert ist übrigens, dass sich im Gegensatz zu den meisten anderen Verwaltungsgerichten das Verwaltungsgericht Darmstadt beim Verfahren in Hessen jedoch klar für zuständig erklärt hat. Am Montag kommt es in Dresden zur mündlichen Hauptverhandlung gegen das Land Sachsen. Wir drücken Dany die Daumen.

Entschädigungs-Klagen aufgrund des Coronakrisen-Berufsverbots: Wer ist zuständig? Gerichte im Zuständigkeits-Chaos verweigern Klärung

(Update vom 14.06.21) Problematisch wurde auf dem Klageweg von Produktionsleiter Dany Rau eine Änderung der Zuständigkeiten der Gerichte. Wie wir berichtet hatten, zieht der selbstständige Veranstaltungs-Produktionsleiter in diversen Bundesländern vor Gericht, um für entgangene Einnahmen aufgrund des faktischen Berufsverbots wegen der Corona-Verordnungen entschädigt zu werden. Unterstützt unter anderem vom VGSD und mit Hilfe seines Anwalts Michael Augustin hat er bislang 11 Klagen in 10 Bundesändern eingereicht. Bis diese tatsächlich zur Verhandlung stehen, wird für Dany, der seit März 2020 ohne Einnahmen dasteht, noch viel Zeit vergehen: Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte sowie ein nicht nachvollziehbares Hin- und Herschieben der Verfahren zeigen, dass von Seiten der Justiz keinerlei Interesse besteht, die brisante Situation von Dany exemplarisch für viele Soloselbstständige zu klären.

Brisante Situation – und nichts als Rechtsunsicherheit

Dany hätte sich gewünscht, mit der Klage an einer zentralen Stelle sein Recht auf Entschädigung zu erwirken, denn auch sein Anwalt Michael Augustin ist überzeugt: „Das Grundrecht der Berufsfreiheit kann nicht einfach so - und sei es auch aufgrund legitimer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung - eingeschränkt werden, ohne dass dem Betroffenen ein Entschädigungsanspruch zugesprochen wird.“

Immer neue Hürden auf dem Weg zur Entschädigung

Doch weit gefehlt – die beiden müssen in jedem einzelnen Bundesland, in dem Dany Veranstaltungen und dadurch Einnahmen gehabt hätte, vorsprechen. Und damit nicht genug der Hürden: Bis zum 18. November 2020 sah die gültige Fassung des Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit den Zivilrechtsweg vor. Seit der Reform am 19. November 2020 wurde rechtsgültig der Verwaltungsrechtsweg vorgeschrieben. Doch: „Die bescheidenden Behörden können je nach Ermessen und rechtlicher Bewertung den einen oder anderen Rechtsweg zur Klageerhebung vorgeben, unabhängig wann der Antrag auf Entschädigung gestellt oder beschieden wurde“, so Anwalt Augustin.

Zuständigkeitschaos: Die einen verweisen in die eine, die anderen in die andere Richtung

So kommt es, dass – voraussichtlich - von Danys Klagen acht bei Verwaltungsgerichten und zwei bei Amtsgerichten von den Behörden beschieden werden. Damit ist die Gerichtsbarkeit allerdings immer noch nicht geklärt, es kommt zum Chaos: Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte in einem Beschluss vom März 2021, dass der Verwaltungsrechtsweg unzulässig sei und der Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen wird. Der Verweis an das Landgericht Berlin wurde nach einer Beschwerde von RA Augustin vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

In Dresden sieht man das anders, in Darmstadt auch

Andersrum in Dresden: Im Mai 2021 erklärte das Amtsgericht Dresden den Zivilrechtsweg für unzulässig und verweist das Verfahren an das Verwaltungsgericht. Damit nicht genug, hatten sich kurz darauf die Vertreter des Landes Hessen gemeldet und die Verweisung vom Verwaltungsgericht Darmstadt, bei dem das Verfahren anhängig ist, zum Landgericht beantragt.

VGSD: Gerichtliche Überprüfung wird effektiv verweigert

Andreas Lutz, Vorstand des VGSD, ist entsetzt über die Unterschiede in der je nach Bundesland anderen Auffassung der zuständigen Gerichtsbarkeit: „So wird den Selbstständigen effektiv eine gerichtliche Überprüfung verweigert“, sagt er. „Und das, obwohl es hier um Danys Existenz geht – und um die der zahllosen von der Krise betroffenen Selbstständigen.“

Dany selbst hat den Eindruck einer Zermürbungstaktik. Dennoch erreichte ihn in diesem Zuständigkeits-Chaotismus eine erste Ladung zu einem mündlichen Gerichtstermin: Am 13. Juli wird seine Klage auf Entschädigung gegenüber das. Land Schleswig-Holstein verhandelt.

Wir werden Dany weiter auf seinem steinigen Weg begleiten. Du kannst seine Neuigkeiten übrigens auch via Youtube verfolgen. Und über eine Crowdfunding-Kampagne kannst du Dany auch finanziell unterstützen.

Zusätzlich zum VGSD unterstützen mehr als 150 Spender Corona-Klagen gegen Bundesländer

(Beitrag vom 07.04.21) 9.000 Euro an Spendengeldern sind bereits auf einer Crowdfunding-Plattform zusammengekommen, um Dany Rau bei seinen Klagen gegen elf Bundesländer wegen Berufsverbots zu unterstützen.

Wie wir berichtet haben, hätte Dany letztes Jahr in den Ländern Veranstaltungen durchgeführt, wären sie wegen staatlicher Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie nicht abgesagt worden. Auch der VGSD hat Dany mit 3.000 Euro unterstützt – zusätzlich zu dem Crowd Funding und zu anderen Verbänden. Unser Ziel ist, dass durch die Klagen ein Präzedenzfall entsteht, auf den sich auch andere Betroffene berufen können, denen ihre Tätigkeit verboten wurde, ohne dass sie eine angemessene Entschädigung erhalten haben.

Insgesamt haben bisher schon mehr als 150 Menschen gespendet. Wenn auch du Dany bei dem aufwändigen Klageweg unterstützen möchtest, den er für andere Betroffene geht, findest du auf der Seite von gofundme.com alle Informationen dazu.

Auch Kollegen, die nichts mehr haben, unterstützen Dany

Gespendet haben laut Danys Aussage bislang vor allem Kollegen, Freunde und Familie. Die bisher höchsten Einzelbeiträge stammen mit je 500 Euro von einem Unternehmen und einer Freundin. Ein Kollege, mit dem er selbst schon Konzertproduktionen durchgeführt hat, unterstützt ihn mit 400 Euro.

"Es haben auch Menschen etwas gegeben, von denen ich weiß, dass sie selbst nichts haben – und die dennoch ihre Solidarität zeigen und mir den Rücken stärken wollen", sagt Dany. Das ermutige ihn, weiterzumachen, auch wenn noch eine erhebliche Summe nötig sein wird, um die Prozesse bis zum Ende durchzustehen.

Die Verfahren, bei denen ihn Rechtsanwalt Michael Augustin vertritt, sind in unterschiedlichen Stadien. Sie sind das reinste Geduldsspiel: es gilt jeweils, auf Antworten und Termine zu warten. Wir bleiben dran und informieren euch über den weiteren Verlauf.

Crowdfunding zur Finanzierung der Prozesskosten

(Update vom 14.03.21) Es wird Zeit, Geld und viele Nerven kosten, bis Dany Rau, Meister für Veranstaltungstechnik, Klagen in elf Bundesländern durchgefochten hat, um hoffentlich Recht und Entschädigung zu bekommen; wie wir berichtet haben, hätte er in den Ländern Veranstaltungen durchgeführt, wären sie aufgrund von staatlichen Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie nicht abgesagt worden.

In der Hoffnung, dass mit seinem Weg ein Präzedenzfall geschaffen wird, auf den sich andere Betroffene berufen können, beteiligen sich der VGSD und andere Unterstützer an den Kosten, von denen ein Großteil immer noch zu Lasten von Dany gehen wird. Damit er seinen Kampf finanziell durchstehen kann, kannst auch du ihn im Rahmen einer Crowdfunding-Kampagne unterstützen, die heute, am Jahrestag seines Tätigkeitsverbots, startet.

Auf der Seite von gofundme.com findest du alle Informationen darüber.

Sollte über die Kampagne mehr Geld zusammenkommen als nötig, fließt der Rest in den Solidaritätsfonds für freie Bühnen- und Tontechniker:innen, Beleuchter:innen, Stage Hands und Veranstaltungshelfer:innen.

In einer Videobotschaft von Dany kannst du in seinen Worten hören, warum genau er diesen Weg gehen wird:

VGSD unterstützt Veranstaltungsprofi Dany Rau bei elf Entschädigungklagen wegen Berufsverbots

(Beitrag vom 10.03.21) Es ist de facto ein Berufsverbot: Dany Rau, Produktionsleiter aus Berlin, hat seit 14. März 2020 so gut wie keine Einnahmen mehr, da beinahe alle seine Aufträge aufgrund von staatlichen Auflagen abgesagt werden mussten. Zugleich hat er aber fast keine wirksamen Hilfen erhalten, auch sein Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt.

Jetzt fordert er Entschädigung wegen des Berufsverbots aufgrund der Corona-Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz – dabei unterstützt ihn der VGSD mit dem Ziel einer höchstrichterlichen Klärung. Dany muss und wird hierzu alle Bundesländer, in denen seine Aufträge aufgrund der Corona-Krise storniert wurden, verklagen. An den dafür entstehenden Kosten wird sich der VGSD mit 3.000 Euro beteiligen – mit dem Ziel, einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den sich andere Betroffene berufen können.

VGSD: „Enteignungsgleicher Eingriff“

"Wir wollen durch die finanzielle Beteiligung an den Klagen von Dany Rau eine dringend benötigte höchstricherliche Überprüfung herbeiführen“, sagt VGSD-Vorstand Andreas Lutz. „Langfristige Schließungen und Veranstaltungsverbote wie in der Veranstaltungswirtschaft sind ein enteignungsgleicher Eingriff und ein Sonderopfer zugunsten des Gesundheitsschutzes von uns allen.“ Den Schaden tragen zu einem erheblichen Teil Selbstständige wie Dany Rau.

Sie erhalten aber keine wirksame Hilfen, wie sie das Infektionsschutzgesetz in vergleichbaren Fällen vorsieht. „Das muss sich unbedingt ändern, aus Gerechtigkeitsgründen und damit Behörden die Kosten Dritter in ihre Abwägungen einbeziehen. Die bestehende Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz muss – auch in Hinblick auf künftige Epidemien – geschlossen werden."

Danys Klageweg begann mit einer VGSD-Aktion im Mai, in der wir unseren Mitgliedern eine Textvorlage für einen Entschädigungsantrag zur Verfügung gestellt haben. Damals ging es noch um wenige Wochen, für die Dany als ausgebildeter Meister für Veranstaltungstechnik und Fachmeister für Veranstaltungssicherheit Ausgleich erhalten wollte. Die Antrag auf Entschädigung wurden bei ihm und anderen VGSD-Mitgliedern allesamt mit Formbriefen abgelehnt, dabei hatte in Danys Fall allein die Ermittlung der zuständigen Stellen mehrere Wochen in Anspruch genommen.  Inzwischen ist es ein Jahr, in dem Dany ohne Arbeit und vor allem ohne Einkommen dasteht.

Corona-Hilfen kommen kaum an

Wie es mit Corona-Hilfen aussieht? Nun ja. Die Soforthilfe des Bundes hatte Dany gleich nach der Erklärung des Pandemiefalls beantragt und auch erhalten – doch bereits Mitte April wurden die Antragskriterien für die Unterstützung geändert. Um sich nicht des möglichen Subventionsbetrugs schuldig zu machen, bezahlte er fast alles zurück. Die Überbrückungshilfe war lediglich dafür da, Betriebskosten zu übernehmen. Da Dany vor allem Tourneen und Veranstaltungen organisiert, die selbstredend außer Haus stattfinden, hat er keine hohen Fixkosten – und ging leer aus.

Das Arbeitslosengeld II und der vereinfachte Zugang dazu wurde ihm verweigert, weil er zu hohe Rücklagen habe – seine Altersvorsorge. Auch sein Widerspruch war nicht erfolgreich.

Allein mit der November- und der Dezemberhilfe hatte er Glück, beides wurde bewilligt und auch ausbezahlt – ist aber dennoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn Miete, Strom, Wasser, Krankenversicherung und, und, und, laufen weiter – und fielen natürlich auch schon vor dem November an. Danys hart erarbeiteten Ersparnisse fürs Alter schrumpfen entsprechend zusammen.

Klage gegen elf Bundesländer erforderlich

Da Dany nicht länger hinnehmen will, dass der Staat ihm und anderen Betroffenen die Berufsausübung untersagt, Hilfen zwar ankündigt, aber nicht wirksam leistet, schlägt er nun den Klage-Weg ein. Im Gespräch mit seinem Anwalt Michael Augustin wurde ihm schnell klar, dass die Veranstaltungsverbote zwar vom Bund veranlasst, aber von den Bundesländern erlassen wurden.

Die Folge: Statt eine einzige Stelle muss er nun alle elf Bundesländer auf Entschädigung verklagen, in denen er nachweislich im Jahr 2020 Aufträge gehabt hätte. Klagen in Thüringen, NRW, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen sind schon eingereicht. Für die Klagen in Hamburg und Niedersachsen sowie einer weiteren Klage in NRW müssen noch die formellen Vorgehensweisen geklärt werden.

Mit Unterstützung des VGSD, der „Interessengemeinschaft der selbstständigen DienstleiterInnen der Veranstaltungswirtschaft“ (ISDV) und dem Aktionsbündnis "Alarmstufe Rot" will Dany sich durch die Instanzen klagen – mit dem Ziel einer Verweisung an das Bundesverfassungsgericht und ein Urteil, das für Selbstständige aus unterschiedlichen Branchen wegweisend sein könnte.

„Weitermachen ist die einzige Option“

Ihm geht es um zwei Dinge, wie er sagt: „Einerseits will ich die finanzielle Entschädigung feststellen lassen, vor allem aber aufzeigen, dass es eine Regulierungslücke hinsichtlich der Entschädigung für das Sonderopfer gibt.“ Wenn Dany erfolgreich ist, wäre das ein Präzedenzfall von bundesweiter, branchenübergreifender Bedeutung. „Ich mache das stellvertretend für alle, die in einer ähnlichen oder sogar noch schlimmeren Situation sind wie ich“, sagt Dany. „Deswegen ist Weitermachen und den Weg bis zum Ende zu gehen die einzige Option.“

Seinen nächsten Auftrag erwartet er übrigens frühestens Ende 2021. Denn Veranstaltungen brauchen einen langen Vorlauf, die könne man nicht von einen Tag auf den anderen ansetzen.

Wir sind im engen Austausch mit Dany und halten Euch über den Verlauf seiner Prozesse auf dem Laufenden!

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