Die drei Stunden vergingen wie im Flug: Am Mittwoch haben wir mit namhaften Experten die verfassungs- und wirtschaftspolitischen Folgen der geplanten Aktivrente und des Ausschlusses der Selbstständigen diskutiert. Eine Zusammenfassung der Online-Konferenz und alle Videos findest du hier.
Inhaltsübersicht
- Professor Gregor Kirchhof: "Lieber länger warten und dann gleichheitsgerecht loslegen"
- Dr. Oliver Stettes: "Viele ältere Selbstständige nutzen diese Erwerbsform, um sich und ihr Fachwissen weiter einzubringen"
- Sascha Müller MdB: "Da sind wir verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis"
- Cornelia Belz: "Wir finanzieren mit unseren Steuern die Aktivrente anderer mit"
- Jörn Freynick und Andreas Lutz: Zahlen, Daten, Fakten – und die wichtigsten Argumente zur Aktivrente
Ausgesprochen erkenntnisreich verlief der Vortrag und Austausch mit dem renommierten Verfassungsrechts-Experten Professor Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Im Herbst 2023 hat Kirchhof, beauftragt durch die CDU, ein Gutachten zur geplanten Aktivrente erstellt. In der Online-Konferenz berichtete er, wie sich die Planungen zum Aktivrentengesetz zwischen damals und heute verändert haben, beleuchtete verschiedene verfassungsrechtliche Aspekte und gab wertvolle Hinweise zu den Inverventionsmöglichkeiten für uns als Verbände.
Kirchhof zufolge verfolgt die Aktivrente vier grundlegende Ziele: mehr Menschen im Rentenalter zu einer Erwerbstätigkeit zu bewegen, damit das Alterseinkommen zu verbessern und die Sozialsysteme etwas zu entlasten, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten und Schwarzarbeit zu reduzieren. Wichtig: Zum Zeitpunkt des Gutachtens war die Idee, die Aktivrente für alle Erwerbstätigen anzubieten – also auch für Selbstständige.
Verfassungsrechtlich angreifbarer Schnellschuss
Der Gesetzgeber muss bei der Gesetzgebung im Steuerrecht mögliche Umgehungen und steuermindernde Gestaltungen mitdenken. Und bei Selbstständigen sieht der Gesetzgeber Kirchhof zufolge mehr Möglichkeiten für solche Gestaltungen als bei Angestellten – etwa in der Frage, wann jemand aufhört zu arbeiten, wann er seinen Betrieb übergibt etc. Der Rechtsexperte vermutet, dass diese Komplexität mit Blick auf die heterogene Gruppe der Selbstständigen der Grund dafür war, sie nicht von Anfang an in der Aktivrente zu berücksichtigen. In der anschließenden Diskussion stellte VGSD-Vorstand Andreas Lutz dieses insbesondere von der Union vorgebrachte Argument in Frage: Angestellte dürfen nach Überschreiten der Altersgrenze im selben Beruf weiterarbeiten und Aktivrente beziehen. Warum sollten Selbstständige ihren Betrieb aufgeben müssen, um zu einem künftigen Zeitpunkt auch Aktivrente beziehen zu dürfen?
Aus den offenen Fragen bezüglich Selbstständiger den Schluss zu ziehen, diese auszuschließen, hält auch Kirchhof für falsch. "Das ist […] nicht geschickt: Lieber etwas länger warten und dann gleichheitsgerecht loslegen als einen Schnellschuss zu machen, der dann verfassungsrechtlich angreifbar ist." Stattdessen gelte es eine robuste Typisierung zu finden, mit der man steuerliche Umgehungen vermeidet. Und das hält er für durchaus machbar.
Gleichheitssatz vs.Gestaltungsraum
Hinzu kommt: Der Gesetzesentwurf zur Aktivrente besagt sinngemäß, man müsse die begrenzten finanziellen Mittel so einsetzen, dass die Steuererleichterung zielgerichtet wirkt. Und da Selbstständige im Alter sowieso oft weiterarbeiten, sei der Anreiz dort nicht nötig bzw. würde in Teilen ins Leere greifen.
Ob das vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) Stand hält? Laut Kirchhof schwer zu sagen: "Für mich ist es ein klarer Befund: Der Gleichheitssatz fordert den Einschluss von Selbstständigen. Aber wenn wir bei einer Steuererleichterung sind, gibt es […] einen Einschätzungs- und Gestaltungsraum des Gesetzgebers." Und wenn der Gesetzgeber sagt, der Anreiz laufe bei Selbstständigen ins Leere, könnte es Kirchhof zufolge sein, dass das BVG dieser Argumentation folgt.
Wer lenkend eingreift, muss evaluieren
Will die Politik durch eine Steuererleichterung lenkend in eine Entwicklung eingreifen, muss sie überprüfen, ob der gewünschte Lenkungseffekt eintritt. Laut Gesetzesentwurf soll in zwei Jahren eine solche Evaluation zur Aktivrente starten. "Es muss evaluiert werden […], ob wir in zwei Jahren nicht auch Selbstständige einschließen", so Kirchhof und weist in dem Zuge auf einen Widerspruch in der Argumentation des Gesetzgebers hin: "Und Achtung: Wenn die Begründung des Gesetzesentwurfs war, das muss man nicht machen, weil der Lenkungseffekt nicht greift, und dann sagt man, in zwei Jahren überprüfen wir's aber, dann ist das schon nicht ganz schlüssig."
Welche Ansatzpunkte gibt es, um das Gesetz jetzt oder künftig zu ändern?
Kirchhof zeigt sich überzeugt, dass die Debatte um die Aktivrente politisch noch nicht verloren ist: "Da ist noch Musik im Gesetzgebungsverfahren", sagt er. "Es gibt noch die Anhörung, es gibt aber vor allem auch noch die Zustimmung des Bundesrats." Weitere politische und rechtliche Ansatzpunkte für uns als Verband sieht er vor allem an folgenden Punkten:
Mit Zahlen, Daten und Fakten gegen das Argument, Selbstständige bräuchten keinen Anreiz
Kirchhof rät, mit Studien aufzuzeigen, dass die Aktivrente auch Selbstständige zu längerem Arbeiten und Mehrarbeit motivieren würde. Das Ziel: der aktuellen Begründung des Gesetzes die empirische Basis zu entziehen und aufzuzeigen, dass die zugrundeliegenden Annahmen fehlerhaft sind.
Mit reellen Beispielen die Gleichheitswidrigkeit aufzeigen
Mit anekdotischen Beispielen, die die Ungleichbehandlung konkret machen, lasse sich die Gleichheitswidrigkeit des Aktivrentengesetzes plastisch aufzeigen: wenn etwa festangestellte Architekt/innen von der Aktivrente profitieren und ihre freiberuflichen Kolleg/innen bei gleicher Tätigkeit leer ausgehen.
Evaluation als Steilvorlage
Die in zwei Jahren geplante Evaluation hält Kirchhof für eine Steilvorlage: Wer nimmt die Steuererleichterung tatsächlich in Anspruch? Aktiviert sie Fachkräfte, bekämpft sie Schwarzarbeit? Wie groß sind die Effekte überhaupt, wenn (und weil) die Selbstständigen fehlen? "Die Evaluation […] und die Zwei-Jahresmarke oder früher sind eine große Chance, dass der Tatbestand nochmal geöffnet wird." Aus unserer Sicht stellt sich hier allerdings die Frage, wie ein aussagekräftiger Vergleich ohne Einbeziehung der Selbstständigen überhaupt möglich ist, vergleiche dazu unten.
Mögliche Ansätze für den Rechtsweg
Und was ist mit einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG)? Selbst initiieren kann ein Verband eine solche Klage nicht. Möglich ist aber, einer betroffenen Person im Rahmen einer Musterklage mit rechtlicher oder finanzieller Begleitung zur Seite zu stehen.
Der normale Weg zum BVG ist Kirchhof zufolge, den Rechtsweg zu erschöpfen, sprich sich durch alle Instanzen zu klagen. Das dauert Jahre. Laut Kirchhof gibt es allerdings Ansätze, Fällen grundsätzlicher Bedeutung mit einer großen Breitenwirkung den Weg direkt zum BVG zu eröffnen. Seine Empfehlung: "Ich würde raten, den klassischen Rechtsweg zu beschreiten und gleichzeitig direkt zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Das wäre aber riskant, weil es sein kann, dass dann gesagt wird, das ist unzulässig, ihr hättet den Rechtsweg gehen müssen."
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Dr. Oliver Stettes: "Viele ältere Selbstständige nutzen diese Erwerbsform, um sich und ihr Fachwissen weiter einzubringen"
Nach obenDr. Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) sieht die Aktivrente kritisch. Nicht nur geht er davon aus, dass sie deutlich höhere Kosten verursachen als zusätzliche Einnahmen bringen wird. Aus seiner Sicht schafft die Politik zudem widersprüchliche Anreize in Sachen Rente.
So hält sie einerseits an Instrumenten wie der abschlagsfreien "Rente mit 63 Jahren" (nach 45 Versicherungsjahren), der Altersrente für langjährig Versicherte (nach 35 Versicherungsjahren) mit Abschlägen, Altersteilzeit und andere Frühverrentungsprogramme fest. Sie schafft so massive Anreize, früher in Rente zu gehen. Und will Menschen mit der Aktivrente dann motivieren, Jahre später wieder in den Beruf einzusteigen. „Die Vorstellung, dass jemand vier Jahre raus ist und dann wieder zurückkommt aufgrund von 2000 Euro steuerfreiem Einkommen ist, absolut illusorisch – zumal man sich dann die Frage stellen muss, welches Unternehmen stellt diese Leute dann an?“
Unternehmen schicken jetzt gerade viele Mitarbeitende in Altersteilzeit
Stettes zufolge versuchen aktuell viele Unternehmen, über Altersteilzeitmodelle die Beschäftigungsverhältnisse anzupassen. Und viele Menschen nehmen das in Anspruch. Die Hälfte eines Altersjahrgangs scheidet laut Stettes vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Wer weiterarbeitet, tut das aus Freude an der Arbeit, um weiter eine Aufgabe und Kontakt zu anderen Menschen zu haben. Finanzielle Erwägungen spielen eine vergleichsweise geringeRolle.
Übrigens ist es Stettes' Einschätzung zufolge einfacher, Selbstständige als Angestellte im Alter zur Weiter- und Mehrarbeit zu bewegen. "Ein nicht unwesentlicher Teil der Selbstständigen in diesen Altersklassen sind Personen, die vorher abhängig beschäftigt waren und jetzt freiwillig weiterarbeiten in selbstständiger Tätigkeit, weil das für sie […] zweckmäßiger und besser ist", sagt er. "Ganz viele ältere Selbstständige nutzen diese Erwerbsform, um sich und ihr Fachwissen weiter einzubringen. Und das ist eine Gruppe, die würden Sie jetzt bestrafen mit der Logik der Aktivrente."
Augen auf bei der Evaluation
Mit Blick auf die in zwei Jahren geplante zweijährige Evaluationsphase zur Aktivrente macht Stettes wenig Hoffnung, dass sich diese beschleunigen ließe. Man benötige zwei Jahre Beobachtungszeitraum und bis die Zahlen dafür vorlägen, dauere es noch einmal ein bis zwei Jahre. Wenn es bei der geplanten Regelung bliebe, könnte also erst ab 2030 über die Einbeziehung von Selbstständigen entschieden werden.
Zugleich bestätigte Stettes, dass der Ausschluss der Selbstständigen die Bewertung des Erfolg der Aktivrente extrem schwierig mache: Aufgrund besserer Gesundheit und höherer Lebenserwartung arbeiten auch ohne Aktivrente immer mehr Menschen im Alter weiter. Zugleich werden im Falle eines Ausschlusses von Selbstständigen von der Aktivrente viele mindestens formal in eine Anstellung wechseln. Stettes hält es für wahrscheinlich, dass die Aktivrente selbst nur wenig bringe, man aber die Zunahme aufgrund der beiden anderen Effekte als Erfolg bewerte und zu falschen politischen Schlussfolgerungen komme.
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Zum Gespräch stieß schließlich auch MdB Sascha Müller dazu, der Obmann von Bündnis 90 / Grüne im Finanzausschluss des Bundestags ist. Er unterstrich, dass die Grünen die Aktivrente als Oppositionspartei kritisch sehen, weil sie im Steuerrecht diskriminiere, nach Erwerbsform und nach dem Alter, "und da muss man ganz vorsichtig sein, da sind wir auch verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis".
Auch teilte er die von unserem Vorstandsvorsitzenden Andreas Lutz vorgebrachte Sorge, dass die offensichtliche Diskriminierung von Selbstständigen einen zunehmenden Teil von den Parteien der Mitte entfremden könne. Müller: Es gebe Oppositionsparteien, die sich leichter tun im knalligen Formulieren, während andere konstruktiv um Lösungen ringen und sich damit schwerer tun. "Nichtsdestotrotz, ich habe meine Kritik [an der Aktivrente u.a. im Rahmen der Bundestagsdebatte am 14.11.25 ] sehr deutlich formuliert. Das hatte auch einen gewissen Impact medial. Aber ich sehe die Gefahr auch und ich hoffe, dass wir es schaffen, im Gesetzesverfahren […] noch was zu drehen."
Abgeordnete mit individuellen Anschreiben adressieren
Eine Aufnahme von Selbstständigen in die Aktivrente würde Müller zufolge für die Koalition bedeuten, noch mehr Geld aufwenden zu müssen und dennoch weiter vor der Frage der Altersdiskriminierung – durch eine unterschiedliche Besteuerung nach Alter statt nach Leistungsfähigkeit zu stehen. "Da sollten wir nach meiner Meinung zurück auf Los und uns überlegen, wie wir Menschen generell motivieren können, länger zu arbeiten."
Uns Selbstständigen riet Müller, weiter die Abgeordneten unseres Wahlkreises mit individuellen Anschreiben zu adressieren. Außerdem verwies er auf die öffentliche Anhörung und die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen und schloss mit einem Appell: "Auch wenn man von politischen Entscheidungen sehr frustriert ist, muss man sich überlegen, welche Kräfte am Ende profitieren sollen und welche nicht. Es gibt ein breites Meinungsspektrum auch zu diesem Thema in der demokratischen Mitte."
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Ein wichtiges Anliegen war uns, in der Online-Konferenz immer wieder die Perspektive von echten Selbstständigen auf das Thema Aktivrente einfließen zu lassen. Deshalb gab es zum einen die Möglichkeit, Fragen und auch Kommentare über den Chat einzubringen, die intensiv genutzt wurde – vielen Dank für die vielen und zugleich sachlichen Diskussionsbeiträge!
Zum anderen nahm Unternehmensberaterin Cornelia Belz als Betroffene an der Konferenz teil. Seit 25 Jahren selbstständig, davor fast ebenso lange angestellt, brachte sie ihre persönlichen Erfahrungen und Fragen ein. Im Gespräch mit Jörn Freynick, unserem Leiter Politik und zugleich Moderator der Konferenz, schilderte sie, wie fassungslos es sie macht, im Gesetzesentwurf von der Aktivrente ausgeschlossen zu sein.
"Wieso soll die Steuererleichterung für mich nicht gelten – obwohl ich mit meiner Steuer dazu beitrage, dass Angestellte ihre Aktivrente finanziert bekommen?"
"Da muss ich tief Luft holen. Es kann nicht sein, dass ich alles, was die Politik von mir im Verlauf dieser 25 Jahre verlang hat, gemacht habe. Ich habe weiter eingezahlt in die Deutsche Rentenversicherung. Ich zahle meine Krankenkasse. Ich bin nicht arbeitslosenversichert und habe nie vom Staat Geld gewollt, als mal keine Aufträge da waren", berichtet Cornelia. "Und jetzt, wo es eine Steuererleichterung gibt, soll sie für mich nicht gelten. Obwohl ich mit meiner Steuer dazu beitrage, dass die Angestellten ihre Aktivrente finanziert bekommen. Dieser Logik kann ich nicht folgen."
Die Aussage zum Beispiel, Selbstständige bräuchten keine Anreize, denn sie arbeiten sowieso länger, empfindet Cornelia als Schlag ins Gesicht: "Wir machen das, weil wir es gerne tun. Viele arbeiten sicher auch länger, weil sie es müssen, weil die Rente nicht reicht. Es kann nicht sein, dass wir dafür bestraft werden – und mit unseren Steuern die Aktivrente der anderen mitfinanzieren."
Damit sprach Cornelia vielen unserer Teilnehmer/innen aus der Seele – wie auch direkt im Chat zu lesen war.
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Jörn Freynick und Andreas Lutz: Zahlen, Daten, Fakten – und die wichtigsten Argumente zur Aktivrente
Nach obenEinen anschaulichen Überblick über die wichtigsten Fakten rund um die Aktivrente gaben schon gleich zu Anfang der Veranstaltung Jörn Freynick und Andreas Lutz. Zudem brachte Andreas die wichtigsten Argumente für eine Einbeziehung der Selbstständige in die Aktivrente auf den Punkt:
Aktivrente auch für Selbstständige: Die wichtigsten Argumente
- Selbstständige auszuschließen, wäre ein schwerer politischer Fehler.
Bei bisherigen Bundestagswahlen haben Selbstständige überproportional FDP, Union und Grüne gewählt. Die Parteien der Mitte sollten zeigen, dass sie die Anliegen von Solo- und Kleinstunternehmen ernst nehmen und sie öffentlich diskutieren. - Selbstständige auszuschließen wäre zugleich ein wirtschaftspolitischer Fehler.
Selbstständige sind offensichtlich einfacher zur Weiter- oder Mehrarbeit im Alter zu motivieren, die Aktivrente würde bei ihnen vermutlich stärker wirken als bei Angestellten. Ihnen die Aktivrente zu verwehren, bedeutet nicht nur, sie nicht zu motivieren – sondern sie aktiv zu demotivieren. Und: Auch Selbstständige sind Fachkräfte. Bei ihnen zeigt sich das Demografie-Problem in verschärfter Form, weil sie im Durchschnitt schon älter sind und das Gründungsgeschehen am Tiefpunkt ist. Die Aktivrente für Selbstständige wäre zur Überbrückung dringend nötig. - Der Ausschluss von Selbstständigen ist eine offensichtliche Ungleichbehandlung.
Sie wird als extrem ungerecht wahrgenommen. Es gibt nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken. Die aktuellen Pläne zur Aktivrente verschärfen auch die Altersdiskriminierung, denn alterstypische Tätigkeiten sind oft in Selbstständigkeit zu erbringen (mehr dazu in Andreas' Präsentation).
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Wir bedanken uns herzlich bei den Expert/innen und auch bei allen Teilnehmenden für den intensiven und konstruktiven Austausch!
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