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"AWV-Meldepflicht beachten" Muss ich meine Auslandsüberweisung wirklich melden oder bin ich davon befreit?

Die Bundesbank muss über größere Geldtransfers aus bzw. ins Ausland informiert werden

Wer größere Überweisungen ins Ausland tätigen möchte, informiert sich oft über die entstehenden Kosten und vergleicht eventuell verschiedene Zahlungsdienstleister. Die häufigsten Fragen entstehen in der Praxis jedoch in Bezug auf die damit verbundenen Meldepflichten:

"AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111" – so oder so ähnlich steht es auf vielen Kontoauszügen. Was genau bedeutet das? Muss auch ich die Meldung vornehmen oder bin ich befreit? Das erfährst du im folgenden Beitrag.

Was bedeutet der Begriff "AWV"?

AWV steht für Außenwirtschaftversordnung. Diese legt eine Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland fest und ist im §11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit §§67ff der AWV geregelt. Größere Überweisungen müssen demnach bei der Bundesbank gemeldet werden.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Deutschen Bundesbank ist das Sammeln von Daten und Anfertigen von verschiedenen Statistiken. Damit behält sie den Überblick über die Geldmenge in Deutschland und "liefert den für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, Verbänden und Unternehmen umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr".

Was mache ich bei einem entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug?

Beträge über 12.500 Euro müssen gemeldet werden. Viele Banken geben den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" automatisch beim Online-Banking aus. Diese Information erfolgt auch dann, wenn der Betrag der Überweisung und Zahlung unter 12.500 Euro liegt. Meist ist gar nichts zu tun, der Hinweis dient der Haftungsbefreiung der Bank nach dem Motto: "Wir haben die Kunden ja informiert."

Wer muss melden?

Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen mit einem Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Man muss also nicht unbedingt eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Deutsche, die länger als ein Jahr im Ausland leben, gelten als "Ausländer". Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in der Bundesrepublik leben, sind "Inländer".

Welche Überweisungen in das Ausland sind meldepflichtig?

Bei Überweisungen mit einem höheren Betrag als 12.500 Euro besteht eine Meldepflicht. Dies gilt nicht, wenn die gleiche Person beispielsweise zwei Überweisungen in der Höhe von 12.400 Euro tätigt (siehe aber unten).

Nicht der Meldepflicht unterliegt also in der Regel, wer ein Abo bei einem ausländischen Anbieter zahlt oder eine Rente aus dem Ausland erhält, da die damit verbundenen Beträge ja in aller Regel deutlich unter der Betragsgrenze liegt. Auch wer z.B. über eBay eine Ware im Ausland bestellt und bezahlt, ist in aller Regel nicht meldepflichtig. Erst recht gilt das natürlich für Testüberweisungen im meist einstelligen Cent-Bereich, die der Identifizierung z.B. durch Paypal dienen.

Bareinzahlung bei einer Bank auf ein ausländisches Konto, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks und Auslandsüberweisungen sind ebenfalls zu melden.

Bei Aufrechnungen und Verrechnungen sind die dahinter stehenden Beträge der Bundesbank brutto mitzuteilen. Wenn also nur 5.000 Euro überwiesen wurden, dahinter aber gegenseitige Verbindlichkeiten von 15.000 und 20.000 Euro stehen, die mit der Zahlung ausgeglichen werden, müssen diese Beträge gemeldet werden

Schließlich sind auch Zahlungen, die von deinem Auslandskonto an "Ausländer" geleistet werden oder auf dem Auslandskonto von einem "Ausländer" entgegengenommen werden, zu melden.

Wann entfällt die Meldepflicht?

Die Meldepflicht entfällt bei Auszahlungen und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglichen vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Auch Wareneinfuhr- und Ausfuhrerlöse (im Gegensatz zur Bezahlung von Dienstleistungen) sind ausgenommen.

Mehrere kleine Beträge, die die Summe von 12.500 Euro nicht überschreiten, sind wie bereits erwähnt nicht meldepflichtig. Falls größere Beträge durch regelmäßige kleine Zahlungen zu umgehen versucht werden, kann dies jedoch sehr wohl meldepflichtig sein.

Auch reine Kontoübertragungen von dem eigenen Inlands- auf das eigene Auslandskonto oder umgekehrt sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Bargeldmitnahmen sind laut AWV nicht meldepflichtig, es können jedoch andere Regeln zu beachten sein. Nähere Angaben und Erklärungen über die Bargeldkontrolle und Regelungen innerhalb der Europäischen Union sind hier zu finden.

Wie kann ich eine Auslandsüberweisung melden?

Für Privatpersonen ist der schnellste Weg über das Telefon. Unter der Telefonnummer (0800) 1234-111 kannst du der Bundesbank gebührenfrei unter der Woche von neun bis 15 Uhr eine telefonische Meldung mitteilen.

Unternehmen können sich auf dem von der Bundesbank entwickelten Allgemeinen Meldeportal Statistik registrieren und online meldepflichtige außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen erstellen, die elektronisch auf sicherem Weg an die Deutsche Bundesbank übermittelt werden.

Eine dritte Möglichkeit, die vor allem Unternehmen dient, ist es, eine E-Mail an szawstat-dtazv@bundesbank.de zu schreiben. Folgende Punkte müssen enthalten sein:

  • Dein voller Namen, ggf. Name der Firma
  • Das Land, in das das Geld gesendet oder aus dem das Geld angenommen wurde
  • Der Überweisungszweck
  • Der Überweisungsbetrag
  • Deine Kontaktdaten für weitere Fragen (E-Mail und Telefonnummer)
  • und falls vorhanden deine Meldenummer

Die Meldenummer kann mit einem Formular beantragt werden und wird auch Privatpersonen empfohlen, die öfter Überweisungen ins Ausland tätigen. Der ausgefüllte Antrag kann per E-Mail (aw-stammdaten@bundesbank.de) an die Deutsche Bundesbank gesendet werden.

Was passiert, wenn ich eine Überweisung nicht melde?

Die Meldefrist umfasst den Zeitraum bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Überweisung oder Zahlung erfolgt ist. Die Missachtung dieser Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Eine Fristverlängerung wird grundsätzlich nicht gewährt.

Wurde für einen Monat fälschlicherweise keine Meldung abgegeben, muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Bei der Meldung muss der betreffende Monat angegeben werden, in dem die Transaktion stattgefunden hat.

Im Zweifelsfall: Ruf einfach die Hotline der Bundesbank an. Die Mitarbeiter dort sind nach unserer Erfahrung innerhalb der Öffnungszeiten (siehe oben) gut erreichbar und freundlich.

Frag den VGSD: Weitere Antworten zur AWV-Meldepflicht

Unter "Frag den VGSD" kannst du selbst Fragen stellen und findest Antworten von Mitgliedern und Experten rund um das Thema "AWV-Meldepflicht". Hier einige Beispiele:

Hast du bei der Bundesbank angerufen und weitere Details zur AWV-Meldepflicht erfahren, die du dort (oder unter diesem Beitrag in den Kommentaren) mit anderen teilen möchtest? Bitte beachte auch die Diskussion unter diesem älteren Beitrag zur AWV-Meldepflicht.

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