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Update Update Bis zu 8.000 Soforthilfe-Empfängern drohen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen – fast 5.000 allein in NRW

Vom Soforthilfe-Empfänger zum verurteilten Subventionsbetrüger: Zunächst einmal vielen Dank an alle Betroffenen, die sich seit unserem Interview mit Sebastian Groschopp und dem Beitrag unten bei uns gemeldet und ihre "Erlebnisse" mit uns geteilt haben.

Ihr seid nicht alleine und mit der Darlegung eures Falles (vgl. dazu den Aufruf am Ende dieses Beitrags) ermöglicht ihr uns, Politiker, aber auch Medien auf die Kriminalisierung von Soforthilfe-Beziehern aufmerksam zu machen und zu verhindern, dass andere dieselben Erfahrungen machen müssen wir ihr.

4.828 Anzeigen wegen Subventionsbetrug allein in NRW

(Update vom 12.11.20) Die Rheinische Post meldet mit Verweis auf das Justizministerium NRW, dass zwischen April und September mehr als 4.800 Verdachtsfälle allein in NRW gemeldet wurden. In dem hinter einer Paywall befindlichen Beitrag schreibt die Düsseldorfer Tageszeitung: "Die Corona-Soforthilfe sollte eigentlich ein unbürokratisches Instrument sein. Doch es gibt enorme Stolperfallen. Eingefrorene Konten und Strafverfahren können die Folge sein."

Angesichts von 428.571 Anträgen auf Soforthilfe entspricht dies 1,1 Prozent der Fälle. Die Stipendien, die in NRW an Kulturschaffende vergeben wurden, scheinen weniger Fußangeln enthalten zu haben. Bei ihnen gibt es bei 16.500 Stipendienanträgen weniger als zehn Verdachtsfälle, berichtet die Bild-Zeitung und fragt: "Hatten diese Menschen gar keinen Anspruch auf die Lockdown-Kohle?"

Die Bild-Zeitung stellt suggestive Fragen, ohne selbst nachzuforschen: Wir haben zahlreiche Anrufe von Betroffenen erhalten, die uns schildern, dass sie ohne Möglichkeit zu einer vorherigen Stellungnahme wegen Sachverhalten staatsanwaltschaftlich verfolgt werden, die zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung für die Soforthilfe waren. So wird ihnen zum Beispiel vorgeworfen, dass sie kein getrenntes Geschäftskonto oder keine getrennte Büroadresse hätten. Die meisten Selbstständigen arbeiten aber von zuhause.

Touristikverbände protestieren beim BMWi gegen staatsanwaltschaftliche Verfolgung von Reisebüros

(Update vom 05.11.20) Unsere Berichterstattung zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Soforthilfe-Empfänger (siehe unten) war Anlass für eine Videokonferenz am Freitag letzter Woche mit mehreren Vertretern Aktionsbündnis "Tourismus Vielfalt".

Sie berichteten, dass auch Reisebüros ihrer Mitgliedsverbände von der Verfolgung betroffen sind. Sie nahmen das zum Anlass, nach unserem Gespräch einen von 23 Verbänden unterzeichneten Brief an das Bundeswirtschaftsministerium zu schreiben (der Brief ist versehentlich mit dem 04.09. statt 04.11. datiert).

In ihm fordern sie Wirtschaftsminister Altmaier, seinen parlamentarischen Staatssekretär Bareiß (zugleich Tourismus-Beauftragter der Bundesregierung) und dessen Mitarbeiterin Dr. Weber auf, dafür zu sorgen,

  • die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auszusetzen,
  • eine bundsweit einheitliche Kriterienliste für die Abrechnung der Soforthilfe zu erstellen,
  • alle Antragsteller mit drei Monaten Frist aufzufordern, eine Abrechnung vorzunehmen bzw. die dafür nötigen Daten zu liefern.

Wir freuen uns sehr über die gute Zusammenarbeit mit den Tourismusverbänden. Gemeinsam mit ihnen und anderen Mitstreitern können wir die unverhältnismäßige Verfolgung von Soforthilfe-Beziehern hoffentlich bald stoppen.

Gerichtsverfahren enden typischerweise mit 3.000 Euro Strafe - zusätzlich zur Rückzahlung der Soforthilfe

(Update vom 04.11.20) Es haben sich weitere Betroffene mit Schwerpunkt auf die Bundesländer NRW, Bayern und Thüringen bei uns gemeldet. Ihre Tätigkeiten reichen von der Eventbranche über Reisebüros, Kosemetikstudios bis hin zur Gastronomie. Viele haben nicht nur eine polizeiliche Vorladung erhalten, bei mehreren wurden auch die Bankkonten gesperrt. In der Folge wird den Kunden regelmäßig ihr Kontokorrentkredit entzogen, teilweise auch die Kontoverbindung mit kurzer Frist gekündigt.

Hausdurchsuchungen blieben bisher die Ausnahme. Bei mehreren Betroffenen sind aber Gerichtsverfahren angekündigt oder haben bereits stattgefunden. Die Erfahrung zeigt bisher, dass Strafen in Höhe eines Drittels der erhaltenen Soforthilfen festgelegt werden, bei 9.000 Euro also eine Strafe von zusätzlich 3.000 Euro.

Fragwürdige Begründungen für staatsanwaltschaftliche Verfolgung

Die Vorwürfe, die zu einer Verfolgung führen, sind wie bei den zuvor bereits dargestellten Fällen großenteils fragwürdig:

  • Es sei eine identische Privat- und Geschäftsadresse angegeben worden (auch wenn die meisten Soloselbstständigen ohnehin von zuhause arbeiten, nur nach einer "Adresse" gefragt wurde, nicht nach einer "Geschäftsadresse" oder es zwar abweichende Betriebsstätten gab, aber die Betriebe ja in dem entsprechenden Zeitraum geschlossen waren).
  • Das angegebene Konto würde auch privat genutzt (es gibt jedoch kein Gesetz und keine Antragsvoraussetzung, die ein getrenntes Bankkonto verlangt, häufig wird Gründern und Soloselbstständigen von ihren Banken die Eröffnung eines Geschäftskontos verwehrt, so dass sie gar keine andere Wahl haben, als ein Privatkonto zu nutzen, auch die Kosten für ein weiteres Konto sind ein Motiv).
  • Zahlungseingänge auf dem Konto (wir dachten, dass es das Ziel und die Voraussetzung für die Förderung war, die Selbstständigkeit fortführen zu können...)
  • Zweifel an der Hauptberuflichkeit der Gründung bzw. andere laufende Einnahmen (z.B. Erhalt einer kleinen Erwerbsminderungsrente).

Stecken Landesbehörden und Förderbanken hinter der Anzeigenwelle?

Recherchen eines befreundeten Verbands haben ergeben, dass es mindestens teilweise nicht die Hausbanken und Sparkassen sind, die die Soforthilfe-Bezieher anzeigen, sondern die Förderbanken und andere Landesbehörden, die die Hilfen im Frühjahr vergeben haben und jetzt Nachprüfungen vornehmen.

Sie fordern in diesem Rahmen zum Beispiel stichprobenweise Unterlagen der Hausbanken an. Im Rahmen des Antrags haben die Behörden sich hierzu von den Antragstellern ermächtigen lassen. Im Verdachtsfall erstatten sie dann offenbar direkt Anzeige oder fordern die Hausbank auf, dies zu tun, statt dem Soforthilfe-Empfänger die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben. Da die Staatsanwaltschaften gewohnt sind, von den Landesbehörden ansonsten fundierte Verdachtsfälle gemeldet zu bekommen, führt dies dann offenbar zu der unverhältnismäßigen Verfolgung, die viele Betroffene zurzeit erleben.

Die Landesbehörden erwarten offenbar teilweise, dass die Soforthilfe-Empfänger von sich aus aktiv werden

Dass sie dabei wie in NRW eine Rückmeldung des Antragstellers auf einen von ihnen versendeten Fragebogen abwarten und dann erst prüfen, ist keinesfalls die Regel. Andere Bundesländern erwarten von den Soforthilfe-Empfängern, dass sie von sich aus aktiv werden, ihre Erlöse melden und die Soforthilfe dann eigeninitiativ zurückzahlen – und das mitten in der noch fortdauernden Krise. Dass die meisten Antragsteller sich erst einmal um die Rettung ihres Betriebs kümmern, wird ihnen dies als Betrugsversuch ausgelegt.

Durch die breite Berichterstattung über die Vorgehensweise in NRW ist zudem bei den meisten Antragstellern der Eindruck entstanden, dass die Landesbehörde mit einem Fragebogen auf sie zukommen werden. Die Behörden der anderen Länder haben unseres Wissens auch noch nichts getan, um dieser Wahrnehmung zu  widersprechen.

Eine Abrechnung setzt voraus, dass endlich Transparenz über die genauen Förderbedingungen hergestellt wird

Website der Thüringer Aufbaubank, Screenshot vom 01.11.20

Problematisch an dieser Vorgehensweise der Länderbehörden ist auch, dass vielen Antragstellern bis heute die genauen Vergabebedingungen für die Soforthilfe unklar sind, nachdem sie im Frühjahr immer wieder geändert worden ist.

Auch hier werden die Landesbehörden nach unserem Kenntnisstand häufig nicht ihrer Aufgabe gerecht, von sich aus für Transparenz zu sorgen.

Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank ("TAB") heißt es zum Beispiel im FAQ zur Soforthilfe bei wichtigen Fragen "Die Antwort folgt in Kürze". Die letzte Aktualisierung der Seite erfolgte am 17.09.20. Wie sollen die Antragsteller auf Basis solcher Informationen eigeninitiativ eine Abrechnung vornehmen?

Wir versuchen weiterhin der Sache auf den Grund zu gehen und sprechen parallel mit Politikern und Medienvertretern sowie anderen Verbänden, um diesen Skandal (für einen solchen halten wir es) zu stoppen.

Eine ganze Reihe von Medien hat bereits über Fälle berichtet

Inzwischen haben bereits mehrere Medien, oft mit Verweis auf uns berichtet:

Für ARD Brisant wurde Sebastian Groschopp interviewt, bei Touristik Aktuell geht es um zwei Reisebüros. Der WDR hat zwei Betroffene interviewt, bei denen es nochmals um zwei weitere Vorwürfe ging: Ein Betroffener (gleich zu Beginn) hat – wie viele IT-ler und Ingenieure – auf Druck von Auftraggebern zeitweise in Arbeitnehmerüberlassung gearbeitet, was ihm nun zum Verhängnis wird.

Ein zweiter Betroffener (ab Minute 2:15) hat sich auf den FAQ des Landes NRW verlassen, in dem es zum Zeitpunkt seiner Antragstellung hieß, dass die Soforthilfe auch für die Lebenshaltung verwendet werden darf. Nachträglich hat das Land die Bedingungen geändert. Der Selbstständige wird also dafür bestraft, dass er sich auf schriftliche Aussagen des Landes NRW verlassen hat. Auch in seinem Fall hat man ihn zuvor nicht angehört, sondern direkt Anzeige erstattet.

Mit Hinweis auf die Medienberichte fragte bei der Anhörung zu unserer Bundestagspetition der Abgeordnete Manfred Todtenhausen (ab Minute 32:50) den zuständigen Staatssekretär Thomas Bareiß, was er denn gegen die Kriminalisierung von Soforthilfe-Antragstellern mache. Bareiß antwortete ausweichend.

Müssen mehr als 8.000 Soforthilfe-Bezieher mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rechnen? – Betroffene bitte melden!

(Beitrag vom 28.10.20) Soforthilfe beantragt – nun wegen Subventionsbetrugs von der Polizei vorgeladen. So (und noch viel schlimmer!) ging es nicht nur dem Leipziger Veranstaltungstechniker Sebastian Groschopp, mit dem wir vor zehn Tagen ein Interview geführt haben.

Sechs weitere Betroffene haben sich auf das Interview hin bei uns gemeldet und wir vermuten, dass es noch sehr viel mehr gibt: Auf unsere Anfrage hin hat die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zoll erklärt, dass bis Mitte Oktober 8.200 Meldungen mit Hinweisen auf betrügerisches Erlangen von Corona-Soforthilfe bei ihr eingegangen sind.

Das wird den Betroffenen vorgeworfen

Die Betroffenen, die sich bisher bei uns gemeldet haben, kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und den unterschiedlichsten Branchen: Neben Veranstaltungsdienstleistern ist auch ein IT-Experte, ein Trainingsanbieter, eine Schneiderin, ein kleines Reinigungsunternehmen und ein Mobilfunkladen dabei.

Ihre jeweiligen "Vergehen" (soweit Akteneinsicht gewährt wurde):

  • Der Kontokorrentkredit wurde nicht voll ausgeschöpft. (War zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung für Soforthilfe.)
  • Die Firmenanschrift ist mit der Privatadresse identisch. (Die Mehrzahl der Soloselbstständigen arbeitet von zuhause, beim Kunden oder am Veranstaltungsort.)
  • Es wurden auf Empfehlung der Antragssteller zwei Mitarbeiter angegeben, wobei es sich um die beiden Gründer handelt und nicht um Angestellte. (Für die Förderhöhe machte dies keinen Unterschied.)
  • Nachdem es keine Eingangsbestätigung über den ersten Antrag gab und er im Computersystem nicht auffindbar war, wurde er auf Empfehlung der Bearbeiterin vom Antragssteller nochmals eingereicht.

    Der erste Antrag wurde dann doch bearbeitet und (doppelt) ausgezahlt, worauf der Antragsteller per E-Mail und Telefon nachweisbar aufmerksam machte und um Anweisungen zur Rückzahlung bat.

  • Der Antragsteller hatte einen Nebenjob, wobei die Selbstständigkeit jedoch gemessen an der Höhe des Einkommens stets im Vordergrund stand.
  • Der Antragsteller war im Vorjahr auf Druck des Auftraggebers zeitweise in Arbeitnehmerüberlassung beim Kunden eingesetzt, aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit (Gefahr von Scheinselbstständigkeit).

So wird gegen die Betroffenen vorgegangen

Eine Kontosperrung hat weitreichende private und geschäftliche Auswirkungen

Statt dass in solchen Fällen die Antragsbehörde informiert wurde und sich den Sachverhalt vom Antragsteller erläutern ließ, erlebten die Betroffenen nun eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen:

  • Vorladung der Polizei zu Vernehmung
  • 7 Uhr morgens Durchsuchung von Haus- und Büroräumen mit zehn Beamten
  • Strafbefehle von typischerweise 3.000 Euro (z.B. 600 x 50 Euro Tagessatz)
  • Alle Konten wochenlang gesperrt, bis hin zu den Sparkonten der Kinder

Insbesondere die Sperrung der Konten trifft die Betroffenen unmittelbar sehr hart und unmittelbar:

  • Sie bekommen plötzlich am Automaten kein Geld mehr, müssen sich für das Nötigste Geld von Nachbarn, Freunden und Familie ausleihen
  • Müssen ggf. ihren Laden schließen, weil sie keine Kartenzahlungen von Kunden annehmen können
  • Können offene Rechnungen von Lieferanten usw. nicht bezahlen.

Die Sperrung kann dabei viele Wochen andauern, schon allein aufgrund der langen Bearbeitungszeiten bei den Staatsanwaltschaften. Extrem geschäftsschädigend ist auch eine Durchsuchung, die ja regelmäßig unter entsprechender Anteilnahme von Wohnungs- und Geschäfts-Nachbarn erfolgt.

Existenzielle Ängste und Sorgen

Wo zur Rückzahlung der Soforthilfe ein Strafbefehl hinzu kommt, berichten die Betroffenen von Ängsten, dass die zusätzliche Belastung nun das endgültige Aus für ihr Geschäft bedeuten könnte, das ja regelmäßig ohnehin unter der Corona-Krise leidet. In einem Fall besteht die Angst, dass die Antragstellerin, alleinerziehende Mutter, nun ins Gefängnis muss. Auch die Kosten für einen in einer solchen Situation dringend benötigen Anwalt stellen für viele Betroffene eine Herausforderung dar.

Fast alle Betroffenen berichten – trotz einer oft kämpferischen Grundhaltung, die sie dazu gebracht hat, sich bei uns zu melden – zugleich von einer tiefen Verunsicherung und psychischen Belastung durch die strafrechtliche Verfolgung.

Keine Anhörung, keine Chance zur Stellungnahme

Keiner von ihnen wurde zuvor von der vergebenden Stelle angehört oder hatte eine Chance zur Stellungnahme. Plötzlich lag die Vorladung im Briefkasten, das Konto war gesperrt oder die Polizei stand vor der Tür. Teilweise dauerte es Tage und Wochen, bis sie – oft nur mithilfe eines Anwalts – herausfinden konnten, was ihnen eigentlich konkret vorgeworfen wurde.

Angeschwärzt von der eigenen Bank bzw. Sparkasse

Besonders verbittert hat dabei viele, dass es regelmäßig ihre eigene Bank ist, bei der sie teilweise über 20 Jahre Kunde sind, die sie bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts angezeigt hat.

Durch §43 Geldwäschegesetz sind bestimmte Institutionen wie Banken nämlich verpflichtet, Transaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die FIU zu melden. Das Bundesfinanzministerium kann per Rechtsverordnung die zu meldenden Sachverhalte näher bestimmen. Genau dies scheint das Ministerium von Olaf Scholz im Frühjahr in Hinblick auf die Soforthilfe getan zu haben.

Der Zoll hatte eigentlich andere Sachverhalte im Kopf

Zoll bzw. FIU hatten dabei vorgetäuschte Verkäufe von Schutzmasken, fingierte Spendenaufrufe oder Anrufe von Fake-CEOs vor Augen, die Mitarbeiter im Home-Office zu Überweisungen an sie verleiten wollten.

In Hinblick auf die Soforthilfe stellte die FIU zwei Sachverhalte heraus:

  • Betreiber von Fake-Webseiten und andere Betrüger, die sich (wir berichteten über diese Masche bereits im April und im Mai) die Daten von Betroffenen erschlichen, um durch Angabe der eigenen Kontoverbindung dann für diese bestimmte Hilfszahlungen abzugreifen.
  • Zweitens "Kreditanträge bei Banken unter Vorlage von Unterlagen und Vorweisen von Mitteln zur finanziellen Soforthilfe als Liquiditätsnachweis".

Am 3. April 2020 warnte die FIU vor entsprechenden Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten und bat "alle Verpflichteten daher um besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere bei Betrugsverdacht sollte Kontakt mit den zuständigen Polizeibehörden aufgenommen und dort ggf. eine Strafanzeige erstattet werden".

Banken haben Rasterfahndung betrieben

Die Banken und andere Verpflichteten begannen daraufhin offenbar in großer Zahl nicht Terror- und Geldwäscheverdächtige, sondern Soloselbstständige und Kleinunternehmern an die FIU zu melden und parallel bei der lokalen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen Betrugs anzuzeigen.

Die Zahl von über 8.000 Meldungen ist dabei nur so zu erklären, dass die Banken und Sparkassen eine Art Rasterfahndung vornahmen: Wer hat die Soforthilfe erhalten und auf dem gleichen Konto auch eine Gehaltszahlung? Wer hat die Soforthilfe mehrfach erhalten? Wer hat sie auf ein Pfändungsschutzkonto erhalten und hatte damit wahrscheinlich schon vor der Corona-Krise wirtschaftliche Probleme? Wer hat sich die Soforthilfe auf ein privates Konto ohne erkennbare gewerbliche oder freiberufliche Aktivitäten auszahlen lassen?

Erstatten Banken massenweise Anzeigen wegen Betrugs?

Grundsätzlich sind solche Suchraster nachvollziehbar. Das Unwissen von Bankern über die bei der Soforthilfe geltenden Antragsbedingungen darf aber nicht dazu führen, dass man plötzlich auch das Nicht-Ausschöpfen eines Kontokorrentkredits oder das Fehlen einer getrennten Firmenanschrift zum Anlass für Betrugsanzeige nimmt.

Und diese Betrugsanzeige darf nicht unachtsam oder automatisiert erfolgen. Der Sachverhalt sollte genau geprüft und der Bankkunde dazu befragt werden. Er sollte die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Schließlich handelt es sich um Soloselbstständige und Kleinstunternehmer, nicht Terroristen und kriminelle Banden. Und die Fluchtgefahr bei Selbstständigen, die seit vielen Jahrzehnten Stammkunden sind oder vor wenigen Monaten ein Baby bekommen haben, sollte überschaubar sein.

Natürlich ist ein solches Kundengespräch für die Banken nicht angenehm. Die Bank wird zum Hilfspolizisten, der gegen die eigenen Kunden ermitteln muss. Möglicherweise schränkt das Geldwäschegesetz auch die Möglichkeit der Bank ein, mit dem Kunden offen über den Verdacht zu sprechen. Ist es dann aber nicht das falsche Gesetz für solche Sachverhalte?

Genügt die Staatsanwaltschaft ihrer Sorgfaltspflicht?

Auch auf der Ebene der Polizei und Staatsanwaltschaft stellt sich die Frage, ob hier sorgfältig und verhältnismäßig vorgegangen wird. Warum hat der Staatsanwalt nicht vorab mit einem Anruf geprüft, ob die Ausschöpfung des Kontokorrentkredits eine Fördervoraussetzung war oder sich erkundigt, ob die Übereinstimmung von Privat- und Geschäftsadresse bei Soloselbstständigen einen Betrugsverdacht begründet?

Normalerweise sieht die Strafprozessordnung in § 33 die "Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung" vor. Bei einer Durchsuchung beruft man sich auf Absatz (4), wonach kein Gehör gegeben werden muss, wenn die vorherige Anhörung den Zweck der Anordnung (Beschlagnahme belastenden Materials) gefährden würde. "Ohne vorherige Anhörung (...) aufgrund der bisherigen Ermittlungen, insbesondere den Angaben des meldenden Kreditinstituts" wird dann ein Tatverdacht konstruiert.

In einem konkreten Beschluss heißt es dann weiter: "zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt ... kamen die beiden Beschuldigten an einem nicht näher bekannten Ort, vermutlich ihrer Wohnanschrift ... dahingehend überein, dass sie in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken ..."

Handelt es sich hier um eine kriminelle Vereinigung, die den Zusammenbruch der Regierung plant oder um ein junges Paar, das sich erst vor kurzem selbstständig machte?

Unser Eindruck von den Betroffenen

Im Gegensatz zu den Staatsanwälten haben wir mit den Betroffenen telefoniert und gemailt, uns ihre Situation genauer beschreiben lassen. Teilweise haben uns die Betroffenen den Schriftverkehr mit den Behörden geschickt. Unsere Ressourcen reichen nicht, um die Sachverhalte im Einzelfall juristisch zu überprüfen. Aber mit unserem gesunden Menschenverstand können wir sagen: Die Menschen mit denen wir gesprochen haben, haben die Vorgänge plausibel erklärt, konnten unsere Fragen allesamt plausibel beantworten. Sie sind nachvollziehbar empört darüber, wie ihnen geschieht. Die Gespräche bewegen uns teilweise zu Tränen.

Diese Menschen sind ganz bestimmt keine staatsgefährdenden Kriminelle. Sondern viel eher Opfer einer Maschinerie, die angelaufen ist, ohne dass sie offenbar von einer zentralen Stelle kontrolliert wird, und die aufgrund der gewählten Gesetzesgrundlage und Abläufe zu teilweise völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen und Konsequenzen führt. Die Menschen, die ohnehin in besonderem Maße unter der Corona-Krise leiden und Hilfe erwartet haben, werden ein zweites Mal zu Opfern gemacht.

Was uns mit zehn Ehrenamtlichen nicht gelang...

Viele der Betroffenen haben uns berichtet, dass sie bei der Beantragung der Soforthilfe im Frühjahr bei verschiedensten Stellen nachgefragt haben, ob sie dies oder jenes (was ihnen jetzt teilweise vorgeworfen wird) richtig gemacht haben. Auf diese Auskünfte haben sie sich verlassen.

Beim VGSD (unter den Betroffenen war bisher kein Vereinsmitglied) waren damals mehr als zehn Ehrenamtliche damit beschäftigt, im Rahmen eines Erfahrungsaustausches aus den oft widersprüchlichen und sich häufig ändernden Auskünften unterschiedlicher Stellen zu bestimmen, welche Regelung wahrscheinlich gerade gilt. Das Chaos war so groß, dass auch wir teilweise nicht sagen können, was zu einem bestimmten Antragszeitpunkt in einem bestimmten Bundesland gerade galt.

Kann man einer selbstständigen Reinigungskraft oder Schneiderin, die über diese Ressourcen nicht verfügte, vorwerfen, dass sie sich auf die großzügigen Versprechen von Politikern verließ und auch die Auskunft: "Füllen Sie einfach den Antrag wahrheitsgemäß aus, schlimmstenfalls erhalten Sie keine Förderung oder müssen einen Teil des Betrags zurückzahlen, wenn Ihr Geschäft am Ende doch besser gelaufen ist als gedacht"?

Was kann man als Betroffener tun?

  • Vergewissere dich beim Erhalt einer Vorladung durch Anruf beim Absender, dass das Schreiben echt ist und frage, was dir vorgeworfen wird.
  • Kontaktiere deine Hausbank und frage, ob und warum sie ggf. eine Anzeige gegen dich erstattet hat.
  • Notiere dir das Aktenzeichen, es ist nötig, um weitere Informationen zu erhalten, etwa von der Staatsanwaltschaft.
  • Suche einen Anwalt und lass diesen Akteneinsicht nehmen.
  • Stelle im Fall einer Kontosperrung deine Liquidität sicher, z.B. in Form finanzieller Hilfe durch Familie oder Freunde.
  • Für den Fall einer Hausdurchsuchung geben Anwälte Tipps wie hier die Kanzlei Kotz
  • Informiere uns über deinen Fall (siehe unten).

Wie kann der VGSD helfen?

Wir können keinen Rechtsanwalt ersetzen, sondern sehen unsere Aufgabe in der politischen Interessenvertretung. Wir sammeln die Berichte Betroffener und überprüfen deren Plausibilität. Auf dieser Basis können wir die Probleme genauer beschreiben und uns an Politiker und Journalisten wenden. Unser Ziel ist, die Fehlentwicklung möglichst schnell zu korrigieren, damit möglichst vielen die beschriebenen Erfahrungen erspart bleiben und auch die Betroffenen selbst möglich rehabilitiert werden.

Wie kann ich meinen Fall an den VGSD melden?

Am besten schreibst du uns per E-Mail und gibst deine Rückrufnummer an. Idealerweise benötigen wir folgende Informationen von dir:

  • In welcher Stadt lebst du und welcher Tätigkeit (Branche) gehst du nach?
  • Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon, gerne auch Website)
  • Was wird dir vorgeworfen?
  • Wie war es wirklich?
  • Welche Maßnahmen wurden dir gegenüber ergriffen? (z.B. polizeiliche Vorladung)
  • Welche Auswirkungen hat das auf dich?
  • Hast du mit deiner Bank darüber gesprochen, ob und warum sie dich angezeigt hat?
  • Was ist der Name der Bank (das hilft uns möglicherweise Muster zu erkennen)?
  • Wärst du bereit, mit einem Journalisten (ggf. anonym) über deinen Fall zu sprechen, dürfen wir entsprechende Kontakte herstellen?

Falls du Betroffene kennst, sende ihnen bitte den Link zu diesem Beitrag und informiere sie, dass sie die Möglichkeit haben, sich bei uns zu melden. – Vielen Dank für deine Unterstützung!

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