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Pressemitteilung "Ab Mai geht der Abmahnmissbrauch erst richtig los, wenn wir ihn jetzt nicht stoppen"

Eine junge Mutter, die Schals online verkauft, eine alleinerziehende Goldschmiedin, die sich mit einem DaWanda-Shop aus dem Arbeitslosengeld 2-Bezug herausgearbeitet hat: Das sind typische Opfer einer Abmahnindustrie, die automatisiert online nach kleinsten Fehlern in Produktbeschreibungen sucht, um daraufhin Abmahnungen mit Kosten von durchschnittlich 1.300 Euro (vgl. Abbildung) versenden zu können.

Die Abmahner picken sich häufig gezielt Existenzgründer, Solo- und Teilzeit-Selbstständige heraus, weil diese über keinen Anwalt verfügen und sich eher einschüchtern lassen. Oft bezahlen diese dann den geforderten Betrag, unterschreiben eine weit gefasste, bis zu ihrem Lebensende gültige Unterlassungserklärung – und dann wird es für sie richtig teuer, denn die darin aufgeführten Bedingungen sind in der Praxis i.d.R. gar nicht alle zu erfüllen!

Wer nicht zahlt, wird von den Abmahnern nicht selten vor einem möglichst weit entfernten Gericht verklagt, das zur Festsetzung relativ hoher Streitwerte tendiert. Teilweise werden von den Abmahnern eigens "fake shops" eingerichtet, um das für die Abmahnungen nötige Wettbewerbsverhältnis zu konstruieren.

Aber nicht nur Onlinehändler sind betroffen, warnt jetzt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.: Schon bald könnten auch viele andere Selbstständige mit eigener Website Opfer von "Abmahnvereinen" werden: Diese stehen nämlich in den Startlöchern, um nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai nach Fehlern in deren Datenschutzerklärungen zu suchen, um ihnen massenhaft Abmahnungen schicken zu können. (Zitat eines Rechtsanwalts: "Dann geht es richtig los.")

Laut einer Studie von Trusted Shops wurden 53% der befragten Onlinehändler bereits einmal abgemahnt, was zu Kosten von durchschnittlich 1.300 Euro führte. Quelle: obs/Trusted Shops (Anklicken, um zur Pressemitteilung zu gelangen). Der Händlerbund berichtet von annähernd einem Drittel der Onlinehändler, die schon einmal abgemahnt wurden.

VGSD-Mitglied Vera Dietrich ist als Onlinehändlerin selbst Opfer unverhältnismäßiger Abmahnungen geworden und fordert mit einer ePetition vom Deutschen Bundestag die Beendigung dieses Missbrauchs: Rund 10.000 Mitzeichner - ein Fünftel der für eine Anhörung nötigen 50.000 haben in den ersten neun Tagen die Petition unterstützt.

Für die Beendigung des Missbrauchs gibt es ganz konkrete Lösungsvorschläge, die eine Gruppe von Verbänden (darunter auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag) im Sommer letzten Jahres erarbeitet hat und die der VGSD auf seiner Website zusammengefasst darstellt.

Zu den Lösungsmöglichkeiten zählen höhere Anforderungen an die klagebefugten Vereine und eine strengere Aufsicht und Prüfung, ob die Abmahner tatsächlich Wettbewerber vertreten, eine Reduktion der finanziellen Anreize für Abmahner (z.B. durch Deckelung der Kosten in einfach gelagerten Fällen und indem die vereinbarten Strafen an die Staatskasse statt an die Vereine bzw. Anwälte zu entrichten sind), ein vereinfachter Nachweis offensichtlichen Missbrauchs durch Aufzählen von Beispielen im Gesetz, die Beendigung des von einigen Abmahnern missbrauchten "fliegenden Gerichtsstands" sowie das Vorschalten kostengünstiger Einigungsstellenverfahren in Bagatellfällen.

VGSD-Vorstandvorsitzender Andreas Lutz: "Der Politik ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Trotzdem kam es bis heute zu keiner wirkungsvollen Reform. Das muss sich jetzt ändern. Und zwar am besten bevor aufgrund des DSGVO die nächste Abmahnwelle auf uns alle zurollt. Dies könnte z.B. zusammen mit der noch dieses Jahr geplanten Einführung einer Musterfeststellungsklage geschehen."

Was kann jeder Einzelne tun, um sich zu schützen? Der Verband empfiehlt allen Selbstständigen mit einer Webpräsenz, sich rechtzeitig vor dem 25. Mai mit den Anforderungen der DSGVO auseinanderzusetzen und mindestens ihre Datenschutzerklärung und ihr Impressum zu aktualisieren. Im Internet bieten Rechtsanwaltskanzleien teils kostenlose Online-Generatoren, mit denen sich DSGVO-konforme Texte erzeugen lassen. Der VGSD informiert auf seiner Website ausführlich über die darüber hinausgehenden Anforderungen und auch darüber, wie man sich im Fall einer Abmahnung am besten verhält.

Link zur Petition

Zusammenfassung der Hintergründe und weiterführende Links

Gerne stellen wir den Kontakt zu der Petentin Vera Dietrich her!

Über den VGSD:

Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell rund 3.150 Vereins- und etwa 14.000 Communitymitglieder. Sitz des VGSD ist München.

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