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Lesetipp Studie mit konkreten Vorschlägen und Kosten vorgestellt Ausgestaltungsvorschläge für verbesserten Mutterschutz für Selbstständige

NRW- und Bundeswirtschaftsministerium haben diese Woche eine Studie mit konkreten Gestaltungsvorschlägen zum Mutterschutz für Selbstständige vorgestellt. Passt das Konzept auch für dich und deine Branche?

Damit mehr Frauen gründen und selbstständig bleiben, braucht es einen besseren Mutterschutz für Selbstständige

Die Notwendigkeit eines besseren Mutterschutzes beschäftigt uns schon seit mehr als vier Jahren. Tischlermeisterin Johanna Röh initiierte – vom VGSD unterstützt – zwei erfolgreiche Petitionen zu diesem Thema. Die Parteien stellten sich unisono hinter die Forderung für einen besseren Mutterschutz. Offen blieb aber immer die Frage: Woher soll das Geld dafür kommen? Und das, obwohl die Unions-Fraktion bereits im Mai 2023 in einem Antrag unter anderem eine Prüfung der Finanzierung gefordert hatte. 

Die Finanzierung war auch ein zentrales Thema einer Podiumsdiskussion im Mai 2026 in Berlin, bei der VGSD-Vorstand Andreas Lutz u.a. mit Johanna Röh und der stellvertretenden NRW-Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) sprach. Das von Neubaur geführte Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat zu diesem Thema eine Studie und die Erarbeitung konkreter Ausgestaltungsvorschläge mitfinanziert.

Konkretes Modell nun auf dem Tisch 

Diese Woche präsentierte das MWIKE und die anderen beteiligten Organisationen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) diese konkreten Vorschläge: das "Flexible Mutterschaftsausgleich für Selbstständige"– kurz: WHKT-Modell. Dieses basiert auf den Ergebnissen der sogenannten "Machbarkeitsstudie" des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) in Kooperation mit dem Institut für Mittelstandsforschung (ifm Bonn). 

Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Vorneweg: Da der Fokus der Studie auf selbstständigen Handwerkerinnen lag, stellt sich die Frage, ob das daraus abgeleitete Modell auch auf andere Branchen übertragbar ist? Genau daran wird sich nämlich zeigen, ob aus dem Ansatz ein wirklich hilfreiches System für alle Selbstständigen werden kann.

Die insgesamt zwei Jahre umfassende Studie beinhaltete neben der Literaturanalyse von im In- und Ausland bereits praktizierten Modellen und Interviews mit elf selbstständigen Handwerkerinnen auch eine Befragung von 949 selbstständigen Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse dieser Befragung zeigten, dass eine Schwangerschaft in der Handwerksbranche mit großen finanziellen Einbußen verbunden ist. Drei Viertel aller selbstständigen Handwerkerinnen erlitten, aufgrund von reduzierter Arbeitszeit und Auftragslage rund um die Geburt ihres Kindes, Umsatzeinbußen von durchschnittlich 47 Prozent - eine finanzielle Belastung, die für die meisten ohne staatliche Unterstützung nicht zu stemmen ist. 

Aus diesen Ergebnissen leitet die Studie ein aus drei Bausteinen bestehendes Modell ab, das Flexibilität mit einer fairen Absicherung verbinden und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Selbstständige möglichst geringhalten soll. 

Die drei Bausteine des WHKT-Modell Modells im Überblick

Wenn du als Selbstständige schwanger wirst, kannst du bei Einführung dieses Modells die folgenden Module beantragen, um Einkommenseinbußen während deiner Schwangerschaft auszugleichen:

Der Lösungsvorschlag des WHKT-Modells besteht aus einem pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich und zwei optionalen Unterstützungsangeboten

Baustein 1: Basis- Mutterschaftsausgleich in Anspruch nehmen

Der vorgeschlagene Basis- Mutterschaftsausgleich soll unabhängig vom erzielten Einkommen in Form einer Einmalzahlung von 5.000 Euro zu Beginn des Mutterschutzes geleistet werden. Für die Inanspruchnahme wären lediglich eine ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin und ein Nachweis der Selbstständigkeit notwendig. Im Rahmen dieser Grundabsicherung sollen die Selbstständigen selbst entscheiden können, wie lange und in welchem Umfang sie während der Schwangerschaft noch arbeiten und ob sie noch weitere Leistungen beantragen wollen.

Baustein 2: Einkommensbasierte Aufstockung beantragen

Alternativ zu diesem Pauschalbetrag sollen Selbstständige auch eine einkommensbasierte Aufstockung auf 100 Prozent des Nettoeinkommens beantragen können. Voraussetzung hierfür wären Nachweise zu den voraussichtlichen Einnahmen während des Mutterschutzes und zum vorherigen durchschnittlichen Einkommen. Als Berechnungsgrundlage soll dann der zuletzt erhaltene Einkommenssteuerbescheid gelten. Bei stark schwankenden Einkommen könnte das Durchschnittseinkommen der letzten Jahre zu Grunde gelegt werden. Das ist wichtig, weil sich die Einkommenssituation oft schon während der Schwangerschaft verschlechtert, nicht erst unmittelbar vor und nach der Geburt des Kindes.

Baustein 3: Finanzielle Betriebsunterstützung beantragen

Ebenso könnte während des Mutterschutzes neben der persönlichen Einkommenssicherung auch eine finanzielle Betriebsunterstützung beantragt werden. Unterschieden werden soll dabei zwischen der Unterstützung des fortlaufenden Betriebs und einer vorübergehenden Schließung des Betriebs während des Mutterschutzes. Läuft der Betrieb fort, kann dieser durch die Bereitstellung einer Hilfskraft unterstützt werden. Der vorgeschlagene Zuschuss für diese soll 50 Prozent der Kosten der Ersatzkraft bis zu einem Betrag von 5.000 Euro decken. Im Idealfall soll dadurch die Aufrechterhaltung des Betriebes gewährleistet werden.

Wird der Betrieb vorübergehend geschlossen, kann ein Zuschuss für die trotzdem weiterlaufenden Betriebskosten – etwa Miete, Versicherungsbeiträge, Löhne und Gehälter – beantragt werden. Auch diese Unterstützung soll 50 Prozent der Kosten für die laufenden Betriebskosten bis zu einem Betrag von 5.000 Euro abdecken.

Alle entsprechenden Maßnahmen sollen in Abständen von drei bis fünf Jahren auf ihre Wirksamkeit geprüft und jährlich an die Inflation angepasst werden. Denkbar wäre laut MWIKE auch, den finanziellen Gesamtaufwand der Unterstützung auf einen Höchstbetrag pro Selbstständiger zu begrenzen.

Anspruchsberechtigte und Besonderheiten

Obwohl das WHKT-Modell auf der Grundlage der Umfrage von Handwerksberufen basiert und deshalb die Frage noch offen ist, ob das Modell auch auf andere Branchen passt, ist das Ziel grundsätzlich, es für alle selbstständigen Frauen unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und Art der Selbstständigkeit zugänglich zu machen. Einbezogen werden sollen auch schwangere Gründerinnen, die ihr Unternehmen mindestens 40 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gegründet haben. 

Und auch bei Mehrlingsgeburten und Schwangerschaftsverlust sieht das Modell eine Unterstützung vor. Da Angestellte bei Mehrlingsgeburten 18 Wochen statt den üblichen 14 Wochen Anspruch auf Mutterschutzleistungen erhalten, soll sich auch der Pauschalbetrag der Unterstützung solcher Schwangerer anteilig erhöhen – von 5.000 auf 6.428,57 Euro. Und auch die beiden optionalen Bausteine sollen für einen entsprechend längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden können.

Im Fall eines Schwangerschaftsverlusts, wird für Selbstständige vorgeschlagen, den Pauschalbetrag je nach Dauer der Schwangerschaft anzupassen und die zusätzlichen Leistungen zeitlich zu begrenzen.

Finanzierung bleibt weiter offen

Es wird davon ausgegangen, dass eine Umsetzung des WHKT-Modells, etwa durch Krankenkassen, Elterngeldstellen oder Familienkassen, zwischen 270 und 325 Millionen Euro pro Jahr kosten würde. Die Entscheidung, ob die Finanzierung über eine pauschale oder über eine einkommensabhängige Umlage (erhoben von allen Selbstständigen, Männern wie Frauen) oder "steuerfinanziert" erfolgen soll, blieb auch bei dieser Veranstaltung offen. 

In der Studie berechneten die Autoren aber die konkreten Kosten: Bei einer pauschalen Umlage würden auf jede/n Selbstständige/n 6,25 bis 7,52 Euro (also 75 bis 90 Euro pro Jahr entfallen) – ein zumindest für hauptberuflich Selbstständige überschaubarer Betrag, der sich allerdings um die Bürokratiekosten bei dieser in Bezug auf Selbstständige neuartigen Erhebungsform erhöhen könnte, vor allem wenn eine einkommensabhängige Ausgestaltung erfolgen soll.

Seitens des VGSD und der mit uns kooperierenden Verbände werden wir nicht müde, darauf hinzuweisen, dass der bürokratische Aufwand für die Erhebung eines solchen überschaubaren Betrags in keinem günstigen Verhältnis zu dessen Höhe steht. Vor allem aber zahlen die freiwillig gesetzlich Versicherten unter uns mit ihren gegenüber Arbeitgebern und -nehmern sehr viel höheren Beiträgen längst ein Vielfaches der 270 bis 325 Millionen, die laut Studie für einen verbesserten Mutterschutz nötig wären. Wir sind deshalb für eine "Steuerfinanzierung", wobei es sich ja eigentlich um eine Beitragsfinanzierung handelt – wir zahlen die Beiträge für diese Leistungen ja längst! Unser Ziel ist eine Reform der Beitragsbemessung, die dazu führt, dass wir gleich hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wie vergleichbare Arbeitnehmer und -geber zusammen bezahlen. In diesem Fall wären wir auch zu einer Umlagefinanzierung bereit und haben dafür auch schon konkrete Umsetzungsvorschläge gemacht.

Wer die Finanzierung des WHKT-Modells übernehmen soll, bleibt weiter offen

Ein Schritt in die richtige Richtung – auch für deine Branche?

Das vorgestellte Baustein-Modell ist unseres Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung. Positiv ist vor allem, dass endlich ein konkreter Ausgestaltungsvorschlag auf dem Tisch liegt. 

Was hältst du vom WHKT-Modell? Würde es dazu beitragen, dir und anderen in deiner Branche die Sorge vor einer Schwangerschaft in der Selbstständigkeit zu nehmen? Welche Aspekte überzeugen dich, wo siehst du Verbesserungsbedarf? 

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