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Lesetipp Ergebnisse unserer Statuskriterien-Umfrage Wie viele Selbstständige würden die Bedingungen des DIHK-Gesetzentwurfs erfüllen?

Vor wenigen Tagen wurde der Gesetzesvorschlag des DIHK zur Reform der Statusfeststellung veröffentlicht. Ähnlich wie zuvor schon den geleakten BMAS-Referentenentwurfs (RefE) ordnen wir ihn anhand unserer Befragungsergebnisse ein.

Wir haben den "Fünf-aus-Acht-Katalog" (Gesetzesvorschlag des DIHK) mithilfe unserer Befragung zu Statuskriterien unter die Lupe genommen. Hier die Ergebnisse

Der Reformvorschlag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) besteht aus einer gesetzlichen Definition von selbstständigen Tätigkeiten, einem "Eins-aus-Fünf-Katalog" und einem "Fünf-aus-acht-Katalog" sowie der Forderung, den § 7b SGB IV wieder einzuführen und so wohlmeinende Auftraggeber/innen vor der Gefahr hoher Nachzahlungen zu schützen.

Die beiden Kataloge bestehen aus Positivkriterien. Beim einen ist das Vorliegen eines einzigen von fünf Kriterien ausreichend, beim anderen ist das Vorliegen von fünf aus acht Kriterien Voraussetzung dafür, dass Auftraggeber und -nehmer eine Selbstständigkeit vermuten, also von ihr ausgehen dürfen. Ein Statusfeststellungsverfahren (SFV) kann trotzdem auch weiterhin auf Initiative von Auftraggeber, -nehmer oder Rentenversicherung eingeleitet werden. Die Zahl dieser Verfahren würde aber durch die vorgeschalteten Vermutungsregelungen deutlich abnehmen und die SFV zudem durch die neue Definition von Selbstständigkeit verändert, zum Beispiel durch die Abkehr von der bisherigen rein auftragsbezogenen Prüfung.

Als wir im Juni und Anfang Juli unsere Befragung zu Statusfeststellungskriterien durchführten, an der sich mehr als 5.000 Selbstständige beteiligten, waren uns die Kriterien des DIHK-Entwurfs bereits bekannt und wir achteten darauf, sie möglichst vollständig abzufragen, um ihre Erfüllbarkeit über unterschiedliche Branchen hinweg beurteilen zu können sowie den Zusammenhang mit der Selbsteinschätzung der Betroffenen.

Die "Fünf-aus-acht-Kriterien" im Überblick

  1. Vergütung oberhalb Bezugsgröße: 94,0 Prozent erhalten immer mehr als 22,83 Euro pro Stunde.
  2. Berufs-/Betriebshaftpflicht: 91,2 Prozent verfügen über eine solche Versicherung oder wären bereit, eine abzuschließen.
  3. Meldung beim Finanz- oder Gewerbeamt: Das haben wir nicht gefragt, sondern gehen davon aus, dass das bei allen der Fall ist.
  4. Krankenversicherung vorhanden? 99,5 Prozent bejahten diese Frage.
  5. Keine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung: 72,6 Prozent haben dies vertraglich vereinbart oder gehen davon aus, dass dies möglich wäre.
  6. Spezialwissen: 84,6 Prozent gaben an, über solches Wissen zu verfügen.
  7. Nachweis einer Altersvorsorge: 98,4 Prozent gaben an, über eine Altersvorsorge zu verfügen, wobei sich hier die Frage stellt, ob diese ausreichend ist und wie das geprüft werden soll.
  8. Auf Dauer und im Wesentlichen mehrere Auftraggeber: 77,3 Prozent gaben an, nicht 5/6 oder mehr ihres Jahresumsatzes 2025 mit ihrem größten Auftraggeber erzielt zu haben.

Im Folgendem nehmen wir uns zunächst die acht Kriterien vor, aus denen fünf zu erfüllen sind, anschließend die fünf Kriterien, von denen jedes einzelne zur Vermutung einer Selbstständigkeit ausreicht. Abschließend beantworten wir die Frage: Bei wie vielen unserer Befragungsteilnehmer hätten die beiden Kataloge zur Vermutung einer Selbstständigkeit geführt? Und wie ist der Zusammenhang mit der Selbsteinschätzung der Befragten? Hätten Selbstständige, die bei einem fairen Statusfeststellungsverfahren Selbstständigkeit als Ergebnis erwartet haben, den Test deutlich häufiger bestanden als solche, die eine "abhängige Beschäftigung" erwarteten?

Wenn du direkt die Antwort auf diese Fragen erfahren möchtest, lies hier weiter.

Erstes Kann-Kriterium: Vergütung über der Bezugsgröße

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Das vom DIHK vorgeschlagene Kriterium lautet: "Vergütung, die umgerechnet auf ein[en] Stundensatz bezogen auf den Monat – über der monatlichen Bezugsgröße des § 18 SGB IV liegt" und wird in einer Fußnote erläutert: "Die Bezugsgröße liegt im Jahr 2026 bei 3.955 €, wobei diese monatlich nicht erreicht werden muss, lediglich der Stundensatz bezogen auf den Monat sollte" darüber liegen.

Der Bezugsgröße entspricht ein Stundensatz von 22,83 Euro, weshalb wir die Frage gestellt hatten, ob der "von dir effektiv verdiente bzw. in Rechnung gestellte Stundensatz immer über 22,83 Euro" liegt.

94,0 Prozent der Befragten gab an, immer oberhalb von 22,83 Euro zu liegen, 6,0 Prozent, dass sie ganz oder teilweise weniger verdienten, wobei lediglich 0,5 Prozent aller Befragten immer und weitere 1,5 Prozent überwiegend unter 22,83 Euro lagen.

Selbsteinschätzung der Betroffenen als Maßstab

Maßstab dafür ist die Zahl 4,2 Prozent: Unter allen Befragten hatten 95,8 Prozent angegeben, dass ein faires SFV bei ihnen eine selbstständige Tätigkeit ergeben würde, 4,2 Prozent rechneten mit einer abhängigen Beschäftigung als Ergebnis.

Der entsprechende Prozentsatz für "abhängig beschäftigt" betrug bei den Befragten, die immer oberhalb von 22,83 Euro verdienen, 4,0 Prozent, also geringfügig weniger als der Gesamtdurchschnitt. Bei denen, die teilweise unter 22,83 Euro verdienen, lag der Anteil der "abhängig Beschäftigten" bei 8,1 Prozent, also doppelt so hoch. 

Überraschenderweise lag der Anteil von "abhängig beschäftigt" bei denen, die mehrheitlich unter 22,83 Euro verdienen nur bei 4,1 Prozent, bei denen, die zu 50 Prozent oder mehr über 22,83 Euro verdienen bei 9,2 Prozent, was der Intuition zuwider läuft.

Zweites Kann-Kriterium: Berufs-, Betriebshaftpflicht oder sonstige Schadensversicherung

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Bei diesem Kriterium geht es um die Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen aufgrund selbstständiger Leistungen. Wir waren überrascht, dass 70,7 Prozent der Befragten über eine solche Versicherung verfügen. Weitere 20,5 Prozent gaben an, sie wären bereit, eine solche abzuschließen, wenn dies zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Lediglich 8,9 Prozent erklärten, dazu nicht bereit zu sein.

Überraschend stark ist auch der Zusammenhang zwischen den gegebenen Antworten und der Selbsteinschätzung in Bezug auf ein faires SFV. Von denen, die bereits über eine entsprechende Versicherung verfügen, sahen sich nur 2,4 Prozent als "abhängig beschäftigt". Bei denen, die zum Abschluss bereit waren, waren es 6,6 Prozent und von denen, die den Abschluss einer solchen Versicherung ablehnten, 9,2 Prozent. 

Drittes Kann-Kriterium: Meldung der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt

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Bei diesem Kriterium verzichteten wir auf eine Frage, weil wir davon ausgehen, dass alle Teilnehmer/innen ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt bzw. (zusätzlich beim) Gewerbeamt angemeldet haben.

Bei Vorliegen dieser Bedingungen vergaben wir "einen Punkt" bzw. bewerteten das Kriterium als erfüllbar, wobei hierfür teils noch eine Aktivität nötig ist (Abschluss einer Versicherung, Vereinbarung einer Vertretungsregelung). Wahrscheinlich würden Gesetzgeber und Rentenversicherung zudem deutlich strenger sein in Bezug auf das Kriterium "Nachweis einer Altersvorsorge", was die Zahl der erfüllten Kriterien und damit der "bestandenen Tests" reduzieren würde.

Viertes Kann-Kriterium: Nachweis einer Krankenversicherung

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In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Anders als Angestellte haben hauptberuflich Selbstständige unabhängig von der Höhe ihres Einkommens die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Deshalb sind sie umgekehrt nicht Pflichtmitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sondern gelten als "freiwillig versichert", was mit einer Reihe von Nachteilen für sie verbunden ist.

Trotz der Versicherungspflicht haben 0,5 Prozent der Befragten geantwortet, dass sie über keine Krankenversicherung verfügen. Möglicherweise handelt es sich dabei teilweise um beim Partner mitversicherte Personen ohne eigene Krankenversicherung. Diese Antwortoption boten wir allerdings auch an und 1,0 Prozent gaben an, beim Partner mitversichert zu sein, weitere 0,3 Prozent sind bei einer ausländischen Krankenversicherung Mitglied. 

29,5 Prozent der Teilnehmenden gaben an, privat krankenversichert zu sein, 57,1 Prozent freiwilliges und 11,2 Prozent Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Zu einer Pflichtmitgliedschaft kann es kommen, wenn man hauptberuflich angestellt ist oder als selbstständiger Künstler oder Publizist pflichtversichert ist.

Auffällig bei der Selbsteinschätzung: Nur 1,3 Prozent der privat Krankenversicherten, 2,9 Prozent der als Selbstständige Pflichtversicherten und 3,3 Prozent der freiwillig Versicherten sehen sich als abhängig beschäftigt. Demgegenüber betrug dieser Prozentsatz 18,1 Prozent bei den als Angestellten im Hauptberuf pflichtversicherten und 15,0 Prozent bei den wenigen, die nach eigener Angabe über keine Krankenversicherung zu verfügen.

Fünftes Kann-Kriterium: Keine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung

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Dieses Kriterium haben wir bereits ausführlich bei der Auswertung in Hinblick auf den geleakten BMAS-RefE betrachtet (Direktlink). Im Unterschied zum DIHK-Vorschlag hat das BMAS dies als Muss-Kriterium behandelt, nicht wie der DIHK als Kann-Kriterium.

62,1 Prozent gaben an, vertraglich das Recht zu haben, eine/n Vertreter/in zu benennen, weitere 10,5 Prozent sagten, dass sie eine  solche Vereinbarung treffen könnten, wenn dies zu mehr Rechtssicherheit führen werde. 27,4 Prozent dagegen meinten, dass ihr Auftraggeber damit nicht einverstanden wäre. 

Auf die Nachfrage bei denen, die eine Vertretung nicht vereinbart haben oder trotz Zustimmung des Auftraggebers selten oder gar nicht nutzen, antworteten 95,3 Prozent, dass es für den Verzicht auf eine Vertretung gut nachvollziehbare Gründe gäbe. 

Unter denen, die eine Vertretungsregelung vereinbart haben, liegt der Anteil derer, die bei einem fairen SFV eine "abhängige Beschäftigung" als Ergebnis erwarten würden bei 3,1 Prozent – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Bei denjenigen, die die Regelung nie nutzen, sind es sogar nur 2,9 Prozent; bei denjenigen, die bereit wären, eine solche Regelung zu vereinbaren, ebenfalls nur 2,9 Prozent.

Der Prozentsatz liegt mit 5,7 Prozent deutlich höher bei denen, die glauben, dass ihr/e Auftraggeber/in zu einer solchen Vereinbarung nicht bereit wäre. Bei denen, deren Auftraggeber keinen guten Grund für die Verweigerung einer Vertretungsregelung haben, sind es sogar 10,0 Prozent.

Sechstes Kann-Kriterium: Besonderes Spezialwissen

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Der DIHK spricht bei diesem Kriterium von "besonderem Spezialwissen bei Diensten höherer Art". Wir übersetzten dies in die Frage: "Kannst du gegenüber deinen Kunden argumentieren, dass du in deinem Tätigkeitsbereich über Spezialwissen verfügst, das es dir erlaubt, sie zu beraten bzw. die beauftragten Tätigkeiten besser, schneller und/oder zuverlässiger als sie selbst auszuführen?" Mehrere Antworten waren erlaubt:

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51,9 Prozent gaben an, dies durch Teilnahmezertifikaten (bzw. Rechnungen) von Weiterbildungen nachweisen zu können. Weitere 17,4 Prozent gaben an, dass sie zu "ihrem" Thema Vorträge, Webinare etc. gehalten haben und/oder Fachartikel, ein Buch etc. veröffentlicht haben. 15,4 Prozent machten sonstige Angaben und verwiesen auf ihre langjährige Berufserfahrung, ihren guten Ruf in der Branche, Referenzschreiben, Nachweise über erfolgreiche Projekte und sonstige Arbeitsproben. 15,4 Prozent dagegen antworteten "nein" auf die Frage nach dem Spezialwissen.

Von den Befragten mit Weiterbildungen gaben 3,9 Prozent, von denen mit Vorträgen bzw. Veröffentlichungen sogar nur 3,0 Prozent an, mit einer Einstufung als "abhängig beschäftigt" zu rechnen bei einem reformierten, fairen SFV. Bei denen, die sonstige Angaben machten, lag der Anteil sogar bei nur 1,8 Prozent.

Bei denjenigen, die angaben über kein Spezialwissen zu verfügen, lag der Anteil der "abhängig Beschäftigten" dagegen bei 6,7 Prozent. 

Siebtes Kann-Kriterium: Nachweis einer Altersvorsorge

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1,6 Prozent der Befragten gaben an, weder über eine obligatorische, freiwillige gesetzliche oder private Altersvorsorge zu verfügen. Unter ihnen waren 8,9 Prozent, die bei einem fairen SFV das Ergebnis "abhängig beschäftigt" erwarteten. Bei den 98,4 Prozent derer, die auf die eine oder andere Weise vorgesorgt haben, lag der Anteil entsprechende Anteil der "abhängig Beschäftigten" bei 4,1 Prozent.

Achtes Kann-Kriterium: Auf Dauer und im Wesentlichen für mehrere Auftraggeber tätig

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Auch dieses Kriterium haben wir bereits bei der Auswertung zum BMAS-RefE eingehend diskutiert (Direktlink). Sowohl beim DIHK als auch beim BMAS handelt es sich um ein Kann-Kriterium, muss also nicht zwingend erfüllt sein. Das ist auch gut so, denn 22,7 Prozent der Befragten gab an, mehr als 5/6 ihres Jahresumsatzes 2025 mit nur einem Kunden erzielt zu haben, darunter viele nebenberuflich Selbstständige.

Der Anteil von 5,5 Prozent unter ihnen mit der Selbsteinschätzung "abhängig beschäftigt" liegt etwas über dem Anteil von 4,2 Prozent bei der Gesamtheit der Befragten. Am niedrigsten ist der entsprechende Anteil bei denen, die zwischen 25 und 50 Prozent ihres Umsatzes mit ihrem größten Kunden erzielen. Bei denen, von deren Umsatz weniger als 10 Prozent auf den größten Kunden entfallen, liegt der entsprechende Anteil dann wieder höher, nämlich bei 4,7 Prozent, so dass kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Zahl der Kunden und Selbsteinschätzung der Aufträge feststellbar war.

Fast Track für nebenberuflich Selbstständige

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13,2 Prozent der von uns Befragten gab an, neben der Selbstständigkeit auch angestellt zu sein. Bei 7,5 Prozent überwog stundenmäßig die Anstellung, bei 5,8 Prozent die Selbstständigkeit. Auffällig war, dass unter den ausschließlich selbstständig Tätigen mit 2,9 Prozent nur sehr wenige sich selbst als "abhängig beschäftigt" einschätzten. Diejenigen mit einer angestellten Haupt- oder Nebentätigkeit aber mit 13,0 Prozent. Besonders hoch ist dieser Anteil mit 17,6 Prozent bei denjenigen, bei denen die Anstellung zeitlich überwiegt. Bei den überwiegend Selbstständigen sind es dagegen 9,4-Prozent.

Wir schätzen, dass etwa 6,0 Prozent der Befragten hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Von den vergleichsweise wenigen Handwerker/innen unter unseren Befragten (0,6 Prozent) waren alle hauptberuflich selbstständig. 4,3 Prozent der Befragten waren hauptberuflich selbstständige Freiberufler/innen mit Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk. Aktive Beamte mit selbstständiger Nebentätigkeit machten nur etwa 0,2 Prozent der Befragten aus. Dafür gab es 9,2 Prozent unter den Befragten, die bereits eine Altersrente oder Pension bezogen.

In Summe hätten sich also 20,3 Prozent der Befragten vom DIHK-Fast Track profitiert in Bezug auf ihre nebenberufliche Selbstständigkeit. Die so begründete Vermutung einer selbstständigen Tätigkeit hätte bei den hauptberuflich Selbstständigen unter ihnen (Handwerkern und Freiberuflern) allerdings nur in Bezug auf ihre selbstständige Nebentätigkeit bestanden, nicht in Bezug auf ihre selbstständige Haupttätigkeit, auf die sich unsere Fragen vorrangig bezogen.

Während wir zum dem "Fünf-aus-acht-Katalog" relativ genaue Angaben machen können, ist dies in Bezug auf die Fast-Track-Kriterien deutlich schwieriger.

Auftragsbezogene Prüfung

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Wie eingangs erwähnt, schlägt der DIHK eine Definition selbstständiger Tätigkeit vor, die zu einer Überwindung der rein auftragsbezogenen Prüfung von Kriterien führen würde. Der geleakte BMAS-RefE enthielt ein Kriterium, das rein auftragsbezogen formuliert war und deshalb nur von sehr wenigen Selbstständigen hätte erfüllt werden können (Direktlink).

Bei der vorletzten Frage unseres Fragebogens baten wir die Teilnehmenden um ihre Einschätzung, wie wichtig es wäre, dass unter anderem auch Merkmale der Person bzw. der selbstständigen Tätigkeit bei der Prüfung berücksichtigt werden und nicht nur des einzelne Auftrags. Von den fünf zu bewertenden Verbesserungsvorschlägen zum SFV erhielt dieser die höchste Zustimmung: 95,1 Prozent bezeichneten dies als eher wichtig oder sehr wichtig.

Wie viel Befragte hätten "den Test bestanden"?

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Anteil der von den Befragten erreichte "Punkte" und ihre Selbsteinschätzung

Im Folgenden beantworten wir zunächst die Frage, wie viele der Befragten auf Grundlage unserer Auslegung des "Fünf-aus-acht-Katalogs" wie viele Kriterien erfüllt hätten und bei Erreichen von fünf oder mehr "Punkten" als selbstständig vermutet worden wären.

Die Tabelle zeigt die Ergebnisse: Von denen, die die entsprechenden Fragen beantwortet haben, erreichten alle mindestens drei Kriterien ("drei Punkte"). 0,1 Prozent der Befragten erfüllte tatsächlich nur drei, 1,0 Prozent nur vier Kriterien. Diese 1,1 Prozent der Befragten hätte also den Test nicht bestanden und es dürfte nicht von einer Selbstständigkeit ausgegangen werden.

Genau die nötigen 5 Punkte erreichten 5,4 Prozent der Befragten, 22,7 Prozent schafften 6 Punkte und so weiter. Insgesamt erreichten 98,9 Prozent der Befragten die nötige Punktzahl, um von einer Selbstständigkeit ausgehen zu dürfen. Wir haben allerdings schon darauf hingewiesen, dass wir beim Kriterium "Nachweis einer Altersvorsorge" relativ großzügig bei der Punktvergabe waren. Die Zahl der bestandenen Tests würde deutlich abnehmen, wenn dieses Kriterium strenger ausgelegt würde.

Wie hängt der Punktwert mit der Selbsteinschätzung zusammen?

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Je weniger Kriterien erfüllt sind, desto höher sollte der Anteil derer sein, die sich auch selbst bei einem fairen Statusfeststellungsverfahren als "abhängig beschäftigt" einschätzen. Der DIHK-Katalog erfüllt dieses Kriterium eindrucksvoll: Bei drei Punkten liegt der Anteil der nach eigener Einschätzung "abhängig Beschäftigten" bei 60,0 Prozent, sinkt dann bei vier Punkten auf 8,7 Prozent und so weiter. Von denen die alle acht Punkte erreichen, sehen sich selbst nur 2,4 Prozent als "abhängig beschäftigt" an.

Auch beim Vergleich von bestandenen und nicht bestandenen Tests ergibt sich ein deutlicher Unterschied: Von denen, die fünf bis acht Punkte erreichen, schätzen sich nur 3,6 Prozent als abhängig beschäftigt ein, gegenüber 15,6 Prozent bei denen, die den Test nicht bestanden haben.

False Positives und Negatives 

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Wie gut ein solches Verfahren ist, lässt sich an einer Kennzahl festmachen, der Summe aus False Positives und False Negatives. Ziel des Tests sollte es unseres Erachtens sein, dass er sich nicht zu weit von der Selbsteinschätzung der Betroffenen entfernt. Der DIHK-Katalog führt in 95,5 Prozent der Fälle zu einer in diesem Sinne "richtigen" Einschätzung und erspart somit viele SFV. 3,6 Prozent der Befragten sind False Positives, also solche, die sich selbst als abhängig beschäftigt einschätzen, aber trotzdem als selbstständig vermutet werden. Ihnen steht weiterhin das SFV offen. 0,9 Prozent der Befragten sind "False Negatives": Eine Selbstständigkeit kann nicht vermutet werden, obwohl sie sich selbst als solche einschätzen. Auch ihnen würde das SFV offen stehen.

Könnten diese Werte weiter verbessert werden, indem man verlangt, dass mindestens 6 Kriterien erfüllt sind? Die Zahl der "richtigen" Ergebnisse würde dann von 95,5 auf 90,2 Prozent sinken, die Zahl der falschen Einordnungen sich mehr als verdoppeln: Es gäbe dann zwar mit 3,0 statt 3,6 Prozent etwas weniger False Positives, dafür würde sich die Zahl der False Negatives von 0,9 auf 6,7 Prozent mehr als versiebenfachen. Die vom DIHK gewählte Mindestzahl von fünf Kriterien erscheint also gut gewählt.

Wichtige Kennzahlen für die Qualität von Katalogen bzw. Selbstständigkeitstests

Über unsere Anwendung der Kriterien und die genauen Zahlen, die sich daraus ergeben, werden wir sicher noch intensiv diskutieren. Unabhängig davon sehen wir es als großen Fortschritt, im Rahmen der Auswertung Kennzahlen für die Qualität von Katalogen wie dem des DIHK entwickelt zu haben.

Wir werden unsere Energie nun darauf richten, auf Basis unserer Befragung weitere Kriterien zu identifizieren, die sich für solche Tests eignen und bei deren Verwendung die Zahl der "richtigen" Einordnungen möglichst hoch ist. Vielen Dank vorab für eure Kommentare und Hinweise dazu!

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