Du bist familienversichert und zahlst keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Mit unserem Tool kannst du aber durchspielen, wie es wäre, wenn du mehr verdienen würdest.
Deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Selbstständiger und als Angestellter bei gleichem Einkommen (Lohnsumme)
- Beiträge als Selbstständiger
- Arbeitgeber-Anteil (Angestellter)
- Arbeitnehmer-Anteil (Angestellter)
Mit diesem Einkommen ( {{ formatCurrency(gewinnzinsenetc) }} €) bist du nicht mehr familienversichert. Wir gehen davon aus, dass du zusätzlich einen Antrag auf eine ermäßigte Mindestbemessung als nebenberuflich Selbstständiger gestellt hast und rechnen im Folgenden entsprechend.
Bei dem im Formular eingegebenen Gewinn ({{ formatCurrency(gewinnpromonat) }} €) läge das Einkommen eines vergleichbaren Angestellten bei 450 Euro oder niedriger. Er wäre dann nicht krankenversichert. Für den Vergleich gehen wir deshalb von einem Angestellten mit 450,01 Euro Bruttogehalt aus.
Bis zu einem Bruttoeinkommen von unter 850 Euro gelten im Rahmen der Gleitzone vergünstigte Sozialversicherungsbeiträge. Diese Vergünstigungen ignorieren wir, da die Berechnung sonst noch komplizierter würde. Tatsächlich sind die Beiträge des Angestellten also noch etwas niedriger als im Folgenden dargestellt.
Bei dem im Formular eingegebenen Gewinn ({{ formatCurrency(gewinnpromonat) }} €) läge das Einkommen eines vergleichbaren Angestellten bei unter 850 Euro.
Bis zu einem Bruttoeinkommen von unter 850 Euro gelten im Rahmen der Gleitzone vergünstigte Sozialversicherungsbeiträge. Diese Vergünstigungen ignorieren wir, da die Berechnung sonst noch komplizierter würde. Tatsächlich sind die Beiträge des Angestellten also noch etwas niedriger als im Folgenden dargestellt.
Du zahlst {{ formatCurrency(beitragsgesamt) }} € Beitrag, das entspricht {{ formatPercentage(beitraegealsselbstprozent*100) }} % deines Arbeitseinkommens.
Als Angestellter würdest du bei gleichem Einkommen (Lohnsumme) {{ formatCurrency(beitragangesamt) }} € bezahlen, du zahlst als Selbstständiger also {{ formatPercentage((beitragsgesamt - beitragangesamt) / beitragangesamt * 100) }} % mehr.
Zusammen mit deinem Arbeitgeber würdest du {{ formatCurrency(beitraganaggesamt) }} € bezahlen. Als Selbstständiger zahlst du also {{ formatPercentage(zuvielgesamt / beitraganaggesamt * 100) }} % mehr als Arbeitgeber und -nehmer zusammen.
Worauf Du Beiträge zahlst (grün) und worauf Angestellte und ihre Arbeitgeber (blau)
Falls du als Selbstständiger höhere Beiträge als Angestellte und ihre Arbeitgeber zahlst (und nicht gleiche), zeigt dir die folgende Abbildung wie sich die Differenz zusammensetzt:
- Bemessungsgrundlage als Selbstständiger insgesamt. Davon:
- Rechnerisches Bruttoeinkommen (wie Angestellte auch)
- Rechnerischer Arbeitgeberanteil (bei Angestellten beitragsfrei)
- Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden (bei Angestellten beitragsfrei)
- Differenz zur Mindestbemessungsgrenze (wird bei Angestellten nicht erhoben)
Untere drei Balken (mit schwarzem Rahmen): Auf diese Beträge werden nur von Selbstständigen Beiträge erhoben. Angestellte zahlen (bei gleichem Einkommen) Beiträge nur „auf den blauen Balken“
So wirken sich die hohen Krankenversicherungsbeiträge auf deine Altersvorsorge aus:
So setzt sich Dein monatlicher Gesamtbeitrag von {{ formatCurrency(beitragsgesamt) }} € zusammen:
- Beitrag zur Krankenversicherung: {{ formatCurrency(beitraegealsselbstkvs) }} €
- Beitrag für Krankengeld (ab 7. Woche, optional): {{ formatCurrency(beitraegealsselbstkkg) }} €
- Zusatzbeitrag (ggf. Einsparung durch Kassenwechsel): {{ formatCurrency(beitraegealsselbstzusatz) }} €
- Beitrag zur Pflegeversicherung: {{ formatCurrency(beitraegealsselbstpflege) }} €
- Zuschlag für Kinderlose: {{ formatCurrency(beitraegealsselbstkinderlose) }} €
Unterstütze unsere Petition für faire Beiträge
Unabhängig davon, in welchem Umfang du persönlich betroffen bist, bitten wir dich:
- Zeichne unsere Petition mit, damit Selbstständige nicht länger überhöhte Beiträge zahlen müssen.
- Bitte empfehle unser Rechentool und unsere Petition weiter. (Die 12 besten Tipps dazu)
*) Es gibt auch Selbstständige, die aufgrund einer hauptberuflichen Anstellung oder in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert sind, was aber den Rahmen sprengen würde. Privat Versicherte haben einkommensunabhängige Beiträge, die sie leicht vergleichen können.