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VGSD-Stellungnahme zu "Novemberhilfe" Sag uns deine Meinung dazu!

Der am Montag beginnende zweite Lockdown soll durch "außerordentliche Wirtschaftshilfen" begleitet werden, um negative wirtschaftliche Auswirkungen zu reduzieren.

Angela Merkel, Michael Müller und Markus Söder stellten die Maßnahme am Mittwoch vor. Olaf Scholz und Peter Altmaier gingen gestern auf einer Pressekonferenz weiter ins Detail.

Auf Basis dieser Informationen haben wir fünf Forderungen entwickelt, die wir gerne mit dir bzw. euch diskutieren möchten. Sie dienen uns als Grundlage für die Gespräche mit Politikern, Beamten, Verbandsvertretern und Journalisten, die wir intensiv führen und auch bereits begonnen haben.

Sag uns bitte mithilfe der Kommentarfunktion am Ende der Seite deine Meinung zu diesen Punkten. Bitte gib die Nummer der Forderung und ggf. den Buchstaben des Arguments mit an (z.B. "2c"), damit wir sofort wissen, worauf du dich beziehst. Je kürzer und lösungsorientierter dein Hinweis, um so besser können wir ihn wahrscheinlich berücksichtigen. Vielen Dank für deine Mühe vorab!

Übersicht über Forderungen

  1. Zugang zur Überbrückungshilfe erleichtern, z.B. durch Zulassung auch von Buchhaltern entsprechend §6 (4) Steuerberatungsgesetz
  2. Bezugszeitraum weniger willkürlich gestalten, z.B. 1/12 des Vorjahreswertes
  3. Regelung mindestens in Bezug auf Soloselbstständige nicht nach Branchen- sondern nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ausrichten (Höhe Umsatzeinbruch)
  4. Gefahr eines Windhundrennens um 10 Milliarden Euro verhindern: Der vorgesehene Betrag könnte zu knapp sein, wenn man den Umsatz als Bezugsgröße nimmt
  5. Den betroffenen Soloselbstständigen mehr Planungssicherheit geben und Transformation ermöglichen mit fiktiven Unternehmerlohn

Unsere Forderungen und Argumente im Detail

Zur Erläuterung haben wir im Folgenden zu jeder Forderung die wichtigsten Argumente, Pros und Cons als Unterpunkte hinzugefügt. Sie sind durchnummeriert, damit ihr euch in euren Kommentaren darauf direkt beziehen könnt:

1) Zugang zur Überbrückungshilfe erleichtern

z.B. durch Zulassung auch von Buchhaltern entsprechend §6 (4) Steuerberatungsgesetz

  • (a) Betrugsverhinderung bleibt erhalten durch Vieraugenprinzip, Haftung der Buchhalter, fachliche Kompetenz, usw.
  • (b) Erhöhung der Kapazität und damit schnellere Bearbeitung der Anträge
  • (c) Mehr Wettbewerb, geringere Kosten, auch für den Staat!
  • (d) Zugang zur Antragsstellung: 20 Prozent der Betroffenen berichten, keinen Steuerberater zu haben/finden, der Antrag für sie stellt
  • (e) Buchhalter kennen die Zahlen der Mandanten oft besser als Steuerberater, die sich erst einarbeiten müssen

2) Bezugszeitraum weniger willkürlich gestalten

z.B. 1/12 des Vorjahreswertes

  • (a) Einzelner Monat als Bezugsmonat hängt insbesondere bei Soloselbstständigen stark von Zufällen ab (z.B. Zeitpunkt der Rechnungsstellung)
  • (b) Gefahr, dass Teil der Betroffenen erneut komplett leer ausgeht
  • (c) In anderen europäischen Staaten hat man Vorjahr oder Durchschnitt mehrerer Jahre genommen

3) Regelung mindestens in Bezug auf Soloselbstständige nicht nach Branchen- sondern nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ausrichten

also z.B. nach Höhe nach Umsatzeinbruchs

  • (a) Es ist von überragender Bedeutung, dass nicht nur die geschlossenen Betriebe (z.B. Fitnessstudio, Veranstalter) entschädigt werden, sondern auch die mittelbar Betroffenen (z.B. selbstständige Fitnessinstruktoren, Veranstaltungsdienstleister, Künstler, Caterer).
  • (b) Es wird aber extrem schwer sein, diese indirekten Effekte branchenmäßig abzugrenzen und entsprechende Listen zu erstellen. Das gilt schon auf der ersten Ebene (Beispiel: Anbieter von Seminarveranstaltungen) und erst recht auf tieferen Stufen der Wertschöpfungskette.
  • (c) Betroffen sind nicht nur von den Veranstaltern unterbeauftragten Unternehmen, sondern auch parallel vom Endkunden beauftragte (z.B. Dolmetscher) und komplementäre Dienstleister (z.B. Taxifahrer).
  • (d) Schon allein die Prüfung der Zugehörigkeit zu einer Branche ist mit sehr hohem bürokratischem Aufwand und Streitpotenzial verbunden.

4) Gefahr eines Windhundrennens um 10 Milliarden Euro verhindern

Der vorgesehene Betrag könnte zu knapp sein, wenn man den Umsatz als Bezugsgröße nimmt

  • (a) Hier habe ich keine fertige Lösung, möchte aber wichtige Fragen aufwerfen, die man unter Beteiligung von Betriebswirten und Praktikern, die mit den unterschiedlichen Unternehmensgrößen vertraut sind (!), ganz genau an konkreten Beispielen durchkalkulieren sollte.
  • (b) Bei Soloselbstständigen mit zumeist geringen fixen und variablen Kosten ist der Umsatz-/Honorarausfall als Bezugsgröße zumeist sinnvoll.
  • (c) Gegenbeispiel sind Geschäftsmodelle mit hohen variablen / durchlaufenden Kosten, die dann im November gar nicht anfallen werden.
  • (d) Meine Hauptsorge ist, dass die 10 Milliarden Euro angesichts dessen nicht ausreichen könnten.
  • (e) Es gilt auf jeden Fall zu verhindern, dass eine Ungleichbehandlung stattfindet dadurch, dass die Mittel nach dem Windhundverfahren vergeben werden und dann viele leer ausgehen!

5) Den betroffenen Soloselbstständigen mehr Planungssicherheit geben und Transformation ermöglichen

... und zwar durch Einführung eines fiktiven Unternehmerlohns

  • (a) Beispiel: Die von Veranstaltungsverboten betroffenen Unternehmen erleben nicht nur im November einen Lockdown, sondern seit Jahresanfang und sind ohne konkrete zeitliche Perspektive, wann sie wieder tätig werden können, was ihr dringendster Wunsch ist.
  • (b) Die November-Hilfe ist neben Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, II und III bereits das fünfte Hilfspaket, das vierte, das über einen Steuerberater beantragt werden muss, aus Sicht von Soloselbstständigen waren die bisherigen Hilfen nicht wirksam. Das Misstrauen ist groß.
  • (c) Ein Unternehmerlohn nach Vorbild von Baden-Württemberg wäre für den Staat wahrscheinlich billiger, zumal die 1.180 Euro (wir wünschen uns einen höheren Betrag von mindestens 1.500 Euro, wie in anderen EU-Staaten übrig) ja versteuert und verbeitragt werden müssen.
  • (d) Er führt zugleich zu einer höheren Zufriedenheit der Betroffenen in den entsprechenden Bundesländern, weil er verlässlich und berechenbar ist und vergleichsweise unbürokratisch vergeben wird.
  • (e) Er mag in großen Städten nicht ausreichen, um auch nur die Miete zu bezahlen, würde aber vielen Betroffenen einen Hartz IV-Antrag ersparen.
  • (f) Sollte trotzdem Hartz IV beantragt werden müssen, sollte der Unterehmerlohn nicht oder nur teilweise darauf angerechnet werden, denn es besteht gegenüber nur eingeschränkt erwerbstätigen Hartz IV-Empfängern ein erhöhter Bedarf, um  Akquise, Schulungen, Erschließung neuer Einnahmequellen unbürokratisch zu finanzieren und sich schnell aus dem Leistungsbezug herauszuarbeiten.

Wir hoffen ihr könnt unsere Forderungen und ihre Hintergründe gut nachvollziehen und freuen uns auf euer Feedback unten!

Jetzt anschauen und viele zusätzliche Tipps erhalten:

Experten-Talk mit Schritt-für-Schritt-Anleitung:

"Antrag auf November- bzw. Dezemberhilfe – Drei Experten teilen ihr Wissen"

mit Jana Riediger (Sprecherin IKiD), Marcus Pohl (Vorsitzender ISDV)  und Dr. Andreas Lutz (Vorstand VGSD)

Zum Mitschnitt (wahlweise Video oder Audio plus Präsentation)

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