VGSD-Themenseite Neustarthilfe: Was du zur Antragstellung wissen musst
Du bist soloselbstständig oder hast weniger als einen Mitarbeiter (Vollzeit-Äquivalent)?
Es ist möglich, dass du im ersten Halbjahr 2021 aufgrund der Corona-Krise gegenüber 2019 weniger Umsatz erzielst?
Dann solltest du dich unbedingt über die Neustarthilfe informieren. Denn auch wer weniger als die für die volle Hilfe nötigen 60 Prozent Umsatzrückgang erleidet, darf das Geld teilweise (oder oft sogar ganz!) behalten.
Es geht um ein Viertel deines Jahresumsatzes 2019, bis zu 7.500 Euro. Für viele Betroffene ist es die erste Hilfe, die wirklich ankommt: Dafür haben wir als Verband lange gekämpft!
Es ist wichtig, dich vorab gut zu informieren
Du kannst den Antrag nur einmal stellen, nicht nachträglich korrigieren. Unter bestimmten Umständen solltest oder musst du mit der Antragstellung sogar noch warten.

Am 24.02.21 vertiefen Steuerberater Frank Scheele und VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz die Viko vom Donnerstag und beantworten 90 Minuten lang eure Fragen!
- Den besten Überblick und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet die Aufzeichnung unserer Experten-Viko „So beantragst du die Neustarthilfe ohne Steuerberater“.
- In unserer Q&A-Session zur Neustarthilfe haben wir 90 Minuten lang Fragen zur Neustarthilfe beantwortet.
- Der Neustarthilfe-Rechner (ISDV) hilft dir, die Höhe deiner Förderung zu berechnen.
- Unten findest du eine Liste unserer Beiträge zum Thema Neustarthilfe. Wir arbeiten unter Hochdruck an weiteren Infos und Tipps für dich.
- Unser Ziel ist, dass möglichst viele von Corona betroffene Selbstständige diese Hilfe auch wirklich erhalten.
- Werde Community-Mitglied, um keine wichtigen Änderungen zu verpassen, z.B. zu Veränderungen an der Vergaberichtlinien oder zur Endabrechnung!