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Lesetipp Brief an Bärbel Bas und die Mitglieder der Rentenkommission BAGSV-Stellungnahme zu den Empfehlungen für eine Rentenversicherungspflicht

Zusammen mit zwanzig weiteren Selbstständigenverbänden haben wir eine Stellungnahme zur geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige verfasst und erklären darin die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reform.

Wenn die prozentualen Beiträge zu hoch sind, bleibt nicht genügend Geld für den Lebensunterhalt

Die Empfehlungen der Rentenkommission seien ein "Gesamtkunstwerk", das als Ganzes umgesetzt werden müsse – so kommentierten sinngemäß Friedrich Merz und Bärbel Bas die Ergebnisse der Alterssicherungskommission (ASK), als diese Ende Juni vorgestellt wurden. In der darauf folgenden Woche haben die Koalitionsspitzen eine Umsetzung beschlossen, dabei aber zugleich ein erstes Fragezeigen hinter die umstrittene Abschaffung der Minijobs gesetzt. Zuletzt haben mehrere Ministerpräsidenten der Länder zudem die Abschaffung der "Rente mit 63" in Frage gestellt.

Angenommen, die Empfehlungen der Rentenkommission werden umgesetzt...

In unserer gemeinsamen Stellungnahme der BAGSV-Verbände (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) beschäftigen wir uns mit Empfehlung 22 der Kommission, die eine Rentenversicherungspflicht für künftige und (mit einer wichtigen Einschränkung!) auch für Bestandsselbstständige einführen möchte. Wir stellen ausgehend von der kommunizierten "geschlossenen Umsetzung" der ASK-Empfehlungen die Frage, was die wirtschaftlichen Folgen einer Rentenversicherungspflicht sind und was zeitgleich passieren muss, um einen Schaden, etwa für das Gründungsgeschehen in Deutschland zu verhindern.

Bereits im März 2026 hatten wir auf Einladung der Kommission eine erste Stellungnahme abgegeben. Nach der Vorlage ihres Berichts  haben wir ihre Empfehlungen unter die Lupe genommen und dazu auch eine Pressemitteilung versendet.

Zwingende Voraussetzungen für Einführung einer Rentenversicherungspflicht

Schon damals haben wir zwei Maßnahmen benannt, die unbedingt zeitgleich eingeführt werden müssen:

  1. Eine Reform der Beitragsbemessung für Renten-, aber auch Kranken- und Pflegeversicherung, damit die prozentuale Belastung durch die Beiträge nicht höher ausfällt als die vergleichbarer Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zusammen. Ansonsten werden insbesondere Nebenerwerbsgründer/innen, die 70 Prozent der Gründungen in Deutschland ausmachen, finanziell überfordert.
  2. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wirksame Reform der Statusfeststellung, so dass das Verfahren nicht missbraucht werden kann, um Bestandsselbstständige durch Aberkennung ihrer Selbstständigkeit in die Rentenversicherung zu zwingen und dabei den Vertrauensschutz für ihre bestehende Altersvorsorge zu umgehen.

Diese beiden Punkte sind auch die zentralen Forderungen der neuen BAGSV-Stellungnahme. Wir empfehlen noch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen, um den Schaden durch die Rentenversicherungspflicht zu reduzieren bzw. sie für die Betroffenen besser erfüllbar zu machen. 

Zusätzliche Empfehlungen in Bezug auf Bestandsselbstständige

Für die 3,5 Millionen Bestandsselbstständigen, "die bereits jetzt eine selbstständige Beschäftigung ausüben", schreibt die Kommission, dass die Rentenversicherungspflicht auch sie umfassen soll, ihnen jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden soll.

In Hinblick darauf, dass die Mehrzahl der Selbstständigen auf vielfältige Weise für ihr Alter vorgesorgt hat, eine Überprüfung im Einzelfall jedoch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kapazitätsmäßig überfordern würde, begrüßen wir diesen Opt-out. Wir gehen davon aus, dass ihn annähernd 100 Prozent der Bestandsselbstständigen nutzen werden. Das lassen die Erfahrungen mit den bereits seit längerem rentenversicherungspflichtigen Minijobs erwarten, bei denen ein Verbleib für die meisten Minijobber vorteilhaft wäre, die aber trotzdem zu 80 Prozent herausoptieren.

Von daher empfehlen wir, auf die "Extraschleife" zu verzichten, die mit dem Anlegen einer großen Datensammlung verbunden wäre und in erster Linie zu zusätzlichem bürokratischen Aufwand und Verzögerungen führt. Wir empfehlen aus pragmatischen Gründen, von der formalen Einbeziehung der Bestandsselbstständigen abzusehen.

Gründer/innen, die schon bisher versicherungspflichtig wären, sollen von der Versicherungspflicht ausgenommen werden. Bei den Bestandsselbstständigen ist diese Ausnahme von der Kommission nicht erwähnt. Würden also Mitglieder von Versorgungswerken rentenversicherungspflichtig und müssten dann herausoptieren, um genügend Geld für ihre Beiträge ins Versorgungswerk zu behalten? Unsicherheit besteht vor allem unter bisher schon rentenversicherungspflichtig Selbstständigen, welche Regelung wann Vorrang hat. Ohnehin gelten für unterschiedliche rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten im Detail anders ausgestaltete Regelungen. Wir haben deshalb einen Vorschlag zu deren Harmonisierung erarbeitet.

Zusätzliche Empfehlungen in Bezug auf künftige Selbstständige

Künftige Selbstständige sollen – anders als bisher vorgesehen – keine Opt-out-Möglichkeit in eine private Altersvorsorge (Rürup-Rente) erhalten. In den ersten drei Jahren ihrer Selbstständigkeit sollen sie die Wahl zwischen einkommensabhängiger Bemessung (18,6 Prozent vom Gewinn) und dem halben Regelbeitrag (368 Euro monatlich) haben, danach zwischen einkommensabhängiger Bemessung und vollem Regelbeitrag (736 Euro). 

Die dreijährige Karenzzeit soll dabei nur für "die erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Verlauf des Erwerbslebens" gelten. Ausgenommen bleiben sollen Selbstständige, die bereits obligatorisch abgesichert sind (z.B. durch eine Versicherungspflicht in der DRV oder einem Versorgungswerk für Freiberufler bzw. Landwirte).

Finanzielle Überforderung bei niedrigeren Einkommen verhindern

Wie oben schon erwähnt, sehen wir die Gefahr einer finanziellen Überforderung bei einkommensabhängiger Bemessung, die Selbstständige mit einem Gewinn von unter 2.000 Euro in den ersten drei Jahren bzw. danach mit einem Gewinn unter 4.000 Euro wählen werden.

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Es ist nicht konsequent, wenn Gründende in den ersten drei Jahren die Wahl zwischen halbem Beitrag und vollem prozentualem Beitrag haben sollen. Wir empfehlen in dieser Zeit den halben prozentualen Beitrag, um eine Überforderung von Selbstständigen mit unter 2.000 Euro Einkommen zu vermeiden.

Uns ist bewusst, dass dadurch in der Gründungsphase Beitragslücken entstehen. Wir empfehlen deshalb für Selbstständige die Möglichkeit zu schaffen, solche Lücken nach der Etablierung des Geschäftsmodells aufzufüllen durch freiwillige höhere Beiträge, als sie dem Einkommen entsprechen würden.

Bürokratischen Aufwand und Beitragsschulden durch einkommensabhängige Bemessung reduzieren

Die einkommensabhängige Verbeitragung ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Sie erfolgt auf Basis von Einkommensschätzungen. Stellt sich bei Vorliegen eines Einkommensteuerbescheids – oft viele Monate oder sogar mehrere Jahre später – heraus, dass das Einkommen höher ausfiel, werden erhebliche Nachzahlungen für das Jahr, auf den sich der Einkommensteuerbescheid bezieht, aber auch für die Zwischenzeit fällig. 

Eine analoge Vorgehensweise gilt auch für Steuern sowie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Schon jetzt haben die 2,3 Millionen gesetzlich versicherten Selbstständigen Beitragsschulden allein bei den Krankenversicherungen in Höhe von 15 Milliarden Euro, im Schnitt also von 6.500 Euro pro Kopf. Die Beitragsschulden-Problematik droht sich erheblich zu verschärfen, wenn auch noch Nachzahlungen zur Rentenversicherung hinzukommen.

Deshalb schlagen wir eine bürokratische Vereinfachung vor durch Datenaustausch zwischen Finanzämtern, Krankenkassen und Rentenversicherung sowie Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners, die verhindern soll, dass betroffene Selbstständige ihre Einkommensteuerbescheide hin- und herschicken und mit drei verschiedenen Stellen über Anpassungen der Vorauszahlungen verhandeln müssen. Unseren Vorschlag haben wir in einem separaten Beitrag ausführlicher erläutert

Wir halten zudem einen flexiblen und kulanten Umgang mit Beitragsschuldnern für wichtig.

Durch jahresübergreifende Glättung vergleichbare Steuern und Abgaben sicherstellen

Selbstständige sind naturgemäß sehr viel stärker von Einkommensschwankungen betroffen als Angestellte. Wenn das Einkommen nicht nur unterjährig, sondern auch jahresübergreifend stark schwankt, kann das dazu führen, dass sie aufgrund von Mindestbeiträgen und mal hoher, mal niedrigerer Progression in Summe sehr viel höhere Steuern und Sozialabgaben leisten müssen, als Angestellte mit einem gleich hohen, aber über die Jahre gleichmäßig verteilten Einkommen. Wir fordern deshalb für alle Selbstständige die Möglichkeit einer jahresübergreifenden Einkommensglättung, wie sie für Landwirte schon länger gilt.

Eine weitere Forderung bezieht sich auf eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht für ältere Gründer/innen, die aufgrund von Care-Arbeit oder einer früheren selbstständigen Tätigkeit durch die neue Regelung erstmals rentenversicherungspflichtig würden, aber ohne die Aussicht, die für eine Altersrente nötige fünfjährige Mindestbeitragdauer erreichen zu können. Den von ihnen bezahlten Rentenbeiträgen würde ansonsten keine Rente gegenüberstehen.

Einbeziehung auch von Abgeordneten

Die Rentenkommission empfiehlt, neben künftigen Selbstständigen auch künftige Abgeordnete (ab der jeweils nächsten Landtags- bzw. Bundestagswahl) in die Rentenversicherungspflicht einzubeziehen. Das wäre ein wichtiges Signal. Wir werden die weitere Diskussion dazu genau verfolgen. 

Neben einer höheren Akzeptanz für die Reform würde es auch dazu führen, dass sich die betroffenen Politiker/innen aus eigener Erfahrung besser mit der Rentenversicherung auskennen und ein stärkeres Eigeninteresse an deren künftiger Entwicklung hätten.

Reformen von Riester- auf Rüruprente übertragen, Selbstständige in Aktivrente einbeziehen

Die Rentenkommission beschäftigte sich auch mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. In unserer Stellungnahme fordern wir eine Übertragung der Reformen bei der Riesterrente auf die Basisrente, zum Beispiel eine Stärkung des Wettbewerbs durch verbesserte Wechselmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, Auszahlpläne anstelle einer lebenslangen Leibrente zu wählen.

Außerdem haben wir die Gelegenheit genutzt, in unserer Stellungnahme an die Einbeziehung der Selbstständigen in die Aktivrente zu erinnern. Die Aktivrente ist keine Rente, sondern ein steuerlicher Vorteil für diejenigen, die im Alter weiterarbeiten. Angesichts der Höhe dieses Steuervorteils (bis zu 920 Euro pro Monat) spielt er für die effektive Höhe der Alterseinkünfte aber eine ganz entscheidende Rolle und sollte auch Selbstständigen zugute kommen.

Wir werden in den kommenden Monaten jede Gelegenheit nutzen, um auf die dargestellten Forderungen hinzuweisen. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass es zu einer Rentenversicherungspflicht ohne gleichzeitige wirksame Reform der Statusfeststellung kommt. Dadurch würde die Motivation des Bundesarbeitsministeriums, Rechtssicherheit für Auftraggeber und -nehmer zu schaffen, erheblich abnehmen.

Deine Kommentare sind willkommen!

Kannst du dich mit den Forderungen unserer gemeinsamen Stellungnahme identifizieren? Wo bist du anderer Meinung? Was sollte zusätzlich gefordert werden? Wir freuen uns über deinen Kommentar.

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