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Gute Chancen für Senkung der Krankenversicherungs-Mindestbeiträge! – Für welche weiteren Änderungen wir uns nun einsetzen müssen

Mit unserer auch weiterhin für Mitzeichnungen geöffneten Petition für „Faire Beiträge“ haben wir insbesondere folgendes gefordert:

  • eine Absenkung der hohen Kranken- und Pflegeversicherungs-Mindestbeiträge und
  • faire, mit Angestellten vergleichbare Bemessungsgrundlagen

Was wir zusätzlich zur Petition unternommen haben

Zusätzlich zu der Petition haben wir im letzten Jahr in enger Kooperation mit den Verbänden BDD und BDÜ zahlreiche weitere Maßnahmen unternommen:

Der Einsatz hat sich gelohnt

In Bezug auf unser erstes Ziel, die Senkung der KV-Mindestbeiträge haben wir nun große Fortschritte gemacht: Sowohl bei den Jamaika-Sondierungen im Herbst als auch jetzt bei den Sondierungen zwischen Union und SPD wurde eine Absenkung der Mindestbeiträge beschlossen. Die CDU/CSU – bisher der Bremser – hatte sogar schon vor Beginn der GroKo-Sondierungen signalisiert, dass sie in diesem Punkt kompromissbereit ist.

Dafür sollten wir uns nun einsetzen

Damit sind wir einen großen Schritt weiter, wenn auch noch lange nicht am Ziel:

  • Es kommt nun darauf an, dass die Mindestbemessungsgrundlage wie bei Angestellten auf 450 Euro gesenkt wird, im Gespräch sind aber auch 1.015 und 1.522,50 Euro (Update: Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine Senkung auf 1.150 Euro beschlossen.)
  • Die Senkung sollte möglichst schnell umgesetzt werden, (Teilzeit-)Selbstständige zahlen schon viel zu lange überhöhte Beiträge. Außerdem wirken sich die Änderungen zum 1.1.18 bei der Beitragsbemessung verschärfend aus und können in Verbindung mit den Mindestbeiträgen zu hohen, überraschenden Beitragsnachforderungen führen
  • Die erwähnten Änderungen in Bezug auf die Beitragsbemessung sollten deshalb ebenfalls noch einmal überprüft werden
  • Das bei der Krankenversicherung gesparte Geld ist von der GroKo schon wieder anderweitig verplant, im Rahmen einer ebenfalls beschlossenen Altersvorsorgepflicht. Hier müssen wir jetzt ebenfalls für eine gute Lösung kämpfen, damit es nicht sogar zu einer höheren Belastung kommt als bisher
  • Auch die Bemessungsgrundlage muss an die von Angestellten angepasst werden: Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige auf Mieten und Kapitaleinkünfte, die ihrer Altersvorsorge dienen, Beiträge bezahlen, Angestellte nicht
  • Vor allem aber ist der Gewinn eine höhere Bemessungsgrundlage als das Arbeitnehmer-Brutto. Dies muss durch eine Korrektur des Beitragssatzes ausgeglichen werden. Einem KV-Beitrag von 14,0% auf das AN-Brutto entspricht fairerweise ein Beitragssatz von 11,65% auf den Gewinn
  • Arbeitgeber und –nehmer profitieren von der Gleitzonenregelung. Diese Vergünstigung muss fairerweise auch für Selbstständige gelten

Deine Meinung ist uns wichtig

Teilst du diese Forderungen oder hast du noch Fragen, Einwände oder Argumente dazu? Wir sind gespannt auf deine Meinung dazu und werden versuchen, auf möglichst viele Fragen und Anregungen mit der Kommentarfunktion unten direkt zu antworten.

Auf Grundlage dieses Dialogs werden wir dann die oben zur Diskussion gestellten Forderungen prüfen und ggf. unsere Petition entsprechend ergänzen und anpassen. Natürlich werden wir darüber dann alle Mitzeichner noch einmal informieren.

Vielen Dank für deine Unterstützung bei der gemeinsamen Erarbeitung und Durchsetzung dieser wichtigen politischen Forderungen!

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